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    Finma schreibt neu Lebendigkeits-Prüfung bei Online-Anmeldungen vor

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Schweizer Finanzinstitute müssen bei der Online-Anmeldung von neuen Kundinnen und Kunden künftig prüfen, ob sich vor der Kamera des Anmeldegeräts ein lebendiger Mensch befindet. Neu lässt die Finanzmarktaufsicht Finma zudem die E-ID für die digitale Eröffnung von Kundenbeziehungen zu.

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    Schweizer Finanzinstitute müssen bei der Online-Anmeldung von neuen Kundinnen und Kunden künftig prüfen, ob sich vor der Kamera des Anmeldegeräts ein lebendiger Mensch befindet. - keystone

    Mit der «Liveness Detection» will die Finma den steigenden Risiken im Zusammenhang mit Technologien wie der Künstlichen Intelligenz Rechnung tragen. Mit dem zusätzlichem Sicherheitselement berücksichtige sie Anliegen aus einer Anhörung, teilte die Behörde anlässlich der Verabschiedung ihres teilrevidierten Rundschreibens «Video- und Online-Identifizierung» mit. Die Änderungen treten per Anfang November in Kraft.

    Eine «Liveness Detection» soll verhindern, dass die Online-Anmeldeverfahren von Betrügern mit Fotos, Videos oder künstlich erzeugten «Deepfakes» ausgetrickst werden können. Während bei einer «passiven» Lebendigkeits-Prüfung etwa die typischen Gesichtsmerkmale einer Person mit einem gespeicherten Bild verglichen wird, muss bei einer «aktiven» Prüfung eine Person eine bestimmte Aktion wie etwa Blinzeln oder Kopfbewegungen ausführen.

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    Kommentare

    User #6445 (nicht angemeldet)

    Musste auch schon die Frage: Sind sie ein Roboter? beantworten.

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