FINMA genehmigt ersten Bitcoin-ETF in der Schweiz
Die FINMA genehmigt erstmals einen Bitcoin-ETF für Schweizer Privatanleger, warnt jedoch weiterhin vor den hohen Risiken der Kryptowährung.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 20. Oktober 2026 erstmals einen direkt in Bitcoin investierenden Publikumsfonds genehmigt. Damit erhalten Privatanleger Zugang zu dieser Anlageform, wie die «Cash» berichtet.
Die Behörde begründet den Entscheid mit dem wachsenden Interesse an Kryptowährungen, insbesondere an Bitcoin. Welcher Anbieter den Fonds auflegen wird und wann der Handel beginnt, bleibt laut dem «Cointelegraph» zunächst offen.
Mehrere Fondsanbieter haben Anträge für Bitcoin-ETFs eingereicht oder entsprechende Vorhaben angekündigt. Die FINMA nannte in ihrer Mitteilung keinen konkreten Anbieter und machte keine Angaben zu laufenden Bewilligungsverfahren.
FINMA erlaubt Bitcoin-ETF für Privatanleger trotz Ausnahme bei Risikostreuung
Die Aufsichtsbehörde bewilligte eine Ausnahme von den geltenden Risikoverteilungsvorschriften. Als Begründung nennt sie die lange Handelshistorie und das besonders hohe Handelsvolumen von Bitcoin gegenüber anderen Kryptowährungen.
Bereits 2021 hatte die FINMA einen Fonds für qualifizierte Anleger genehmigt, der hauptsächlich in einen Korb verschiedener Kryptowährungen investiert. Die aktuelle Bewilligung betrifft erstmals einen direkt in Bitcoin investierenden Publikumsfonds für Privatanleger, wie die «Cash» schreibt.
An der Schweizer Börse sind bereits börsengehandelte Bitcoin-Produkte erhältlich. Die SIX Swiss Exchange hatte im August 2025 ein Bitcoin-Produkt von iShares angekündigt, das vollständig durch Bitcoin gedeckt sein sollte.
Bitcoin-ETF erleichtert den Zugang, doch das Verlustrisiko bleibt hoch
Die hinterlegten Bitcoin werden demnach von Coinbase Custody International Limited in Cold Storage verwahrt. Laut einem FINMA-Sprecher unterliegen diese ETPs der Regulierung durch SIX Exchange Regulation und benötigen keine FINMA-Genehmigung.
Der neu bewilligte Fonds ist von diesen börsengehandelten Produkten zu unterscheiden. Der «IT Boltwise» zufolge ermöglicht der ETF Bitcoin-Investitionen ohne eigene Wallet.
Die Bewilligung macht Bitcoin nicht zu einer risikoarmen Anlage. Die FINMA betont, dass Investitionen auch über einen genehmigten ETF hoch riskant bleiben, so die «Cash» weiter.
FINMA verschärft den Anlegerschutz, doch Bitcoin bleibt hochriskant
Wegen der starken Kursschwankungen können Anleger einen erheblichen Teil ihres eingesetzten Kapitals verlieren. Die Aufsichtsbehörde verlangt deshalb Massnahmen, um operationelle Risiken und Risiken bei der Verwahrung zu verringern.
Laut der «Cash» sollen entsprechende Verhaltensregeln den Anlegerschutz gegenüber direkten Investitionen in Kryptowährungen verbessern. Das Marktrisiko bleibe jedoch sehr hoch, weshalb Anleger mögliche Verluste bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen müssen.

Die FINMA hat mehrere eingereichte oder angekündigte Gesuche für Bitcoin-ETFs bestätigt. Zu einzelnen Bewilligungsverfahren äussert sich die Aufsichtsbehörde nicht näher.











