In der Debatte über die Bedrohung von Nutztierherden durch Wölfe fordert die FDP eine Beweislastumkehr bei Wolfsrissen.
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Wölfe. (Archiv) - dpa/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Jagdpolitischer Sprecher nennt Gesetzentwurf der Regierung zu Wölfen untauglich.

«Die derzeitige Regel, dass der geschädigte Nutztierhalter nachweisen muss, dass ein Wolf seine Schafe gerissen hat, ist nicht praxistauglich», sagte der jagdpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Karlheinz Busen, am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP in Berlin.

Vielmehr solle der Staat bei Nutztierrissen nachweisen, dass es sich nicht um Schäden durch andere Tiere als Wölfe handle. Auch die Bundesregierung habe bei der Erstellung von Schadensprognosen Schwierigkeiten, Schäden genau dem Wolf zuzuordnen. «Das darf nicht zu Lasten der Nutztierhalter gehen - der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Wolf ist daher untauglich, eine Verbesserung für Nutztierhalter herbeizuführen», betonte Busen.

Das Bundeskabinett hatte im Mai einen nach langem Ringen ausgehandelten Gesetzentwurf von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) gebilligt. Demnach können Wölfe künftig auch dann schon abgeschossen werden, wenn sie «ernste Schäden» für Nutztierhalter verursachen. Bisher musste der betroffene Tierhalter in seiner Existenz bedroht sein, um eine Abschussgenehmigung zu erhalten.

Zudem soll bei wiederkehrenden Schäden «im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang» der Abschuss von Wölfen eines Rudels auch möglich sein, wenn nicht konkrete Einzeltiere als Verursacher ausgemacht werden können. Schulze erklärte damals, durch den Kompromiss würden Herden einfacher vor wiederholten Rissen geschützt. Gleichzeitig bleibe der Wolf aber streng geschützt.

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