Ex-CS-Manager vereinbaren Vergleich in Millionenhöhe
Eine Gruppe ehemaliger Credit Suisse-Manager hat sich mit der UBS in den USA auf einen Vergleich von 115 Millionen US-Dollar geeinigt.

Ex-CS-Manager haben sich in den USA auf eine Zahlung zur Beilegung einer Sammelklage geeinigt. Der Betrag entspricht 115 Millionen Dollar (92 Millionen Franken), wie es aus einem Auszug von Gerichtsunterlagen hervorgeht.
Diese wurden auf der Webseite der UBS veröffentlicht, welche der CS inzwischen als Grossbank nach der Übernahme nachfolgt. So berichtet es «finanzen.ch».
Nachwirkungen der Geschäfte mit Archegos und Greensill
Die Pflichtversicherung der Manager deckt die Summe, weshalb das Geld an die UBS fliesst. Der mehrjährige Rechtsstreit wurde durch diesen Vergleich beigelegt, so eine UBS-Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur AWP.
Die Einigung erhielt am Donnerstag die vorläufige Genehmigung eines New Yorker Richters, berichtet «Bloomberg». Die Klage wurde 2022 von der Pensionskasse der Stadt Providence eingereicht.
Sie dreht sich laut «finanzen.ch» um die CS-Verluste durch die 2021 gescheiterten Geschäfte mit Archegos und Greensill. Kritik besteht am fehlenden risikogerechten Managementsystem in der Bank, zudem wurden qualifizierte Risikomanager zur Kostensenkung entlassen.
Beklagte sind frühere CS-Manager
Zu den Beklagten zählen neben Urs Rohner auch Roche-Präsident Severin Schwan, Ex-CS-Chef Thomas Gottstein sowie die frühere CS-Risikochefin Lara Warner. Insgesamt sind 19 ehemalige Verwaltungsräte und exekutive Manager involviert.
UBS-Manager Iqbal Khan, der von 2015 bis 2019 CS-intern für die internationale Vermögensverwaltung zuständig war, wird nicht genannt. Die Zahlung erfolgt ohne Schuldeingeständnis, dient aber der Vermeidung weiterer Kosten aus Rechtsstreitigkeiten.

Als Aktionärsklage wurde sie im Namen des Unternehmens gegen das Management geführt.
Nettozahlung fliesst an die UBS
Die Vergleichssumme wird laut «MarketScreener» über eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) abgewickelt. Die Nettozahlung abzüglich Anwalts- und Versicherungsgebühren geht an die UBS als CS-Nachfolgerin.
Dieser Fall spiegelt die langfristigen juristischen und finanziellen Nachwirkungen der CS-Krise wider. Die UBS als übernehmende Grossbank trägt die Folgen der Vorjahre.
Hierbei hatte das Risikomanagement der CS unter anderem bei den Archegos- und Greensill-Verlusten versagt.