Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Donnerstag (09.30 Uhr) in einem Rechtsstreit um die Preisangaben der Billigfluggesellschaft Ryanair ein Urteil dazu, wie transparent Flugpreise angegeben werden müssen.
Ryanair-Maschine in Italien
Ryanair-Maschine in Italien - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wettbewerbsbehörde bemängelt unter anderem, dass im Buchungsportal Gebühren für das Check-In sowie Verwaltungskosten für die Bezahlung mit einer Kreditkarte als freiwillige Gebühren eingestuft worden seien..

Der irischen Airline wird vorgeworfen, im Buchungsportal zu niedrige Preise angegeben zu haben. Die Wettbewerbsbehörde Italiens verhängte deshalb Strafen gegen Ryanair. Ein italienisches Gericht legte den Fall schliesslich dem EuGH vor. (Az. C-28/19)

Die Wettbewerbsbehörde bemängelt unter anderem, dass im Buchungsportal Gebühren für das Check-In sowie Verwaltungskosten für die Bezahlung mit einer Kreditkarte als freiwillige Gebühren eingestuft worden seien. Die Kunden seien zudem nicht ausreichend über die Anwendung der Mehrwertsteuer und Zuschläge für Inlandsflüge informiert worden. Das italienische Gericht will vom EuGH wissen, ob diese Angaben zu den «unvermeidbaren und vorhersehbaren Zusatzkosten» gehören.

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