EuGH-Urteil zum deutschen Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Donnerstag (09.30 Uhr) ein Urteil zu dem vor sechs Jahren eingeführten deutschen Leistungsschutzrecht für Presseverleger.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Vorschriften verbieten es Suchmaschinen wie Google, Teile von Pressebeiträgen ausser einzelne Wörter oder kleinste Passagen ohne Zustimmung öffentlich zugänglich zu machen..
Zentrale Frage des Verfahrens ist es, ob die Vorschriften angewendet werden dürfen. Das Landgericht Berlin hatte den EuGH vor dem Hintergrund einer Schadenersatzklage gegen den US-Internetkonzern Google um eine Auslegung des EU-Rechts gebeten. (Az. C?299/17)
Die Vorschriften verbieten es Suchmaschinen wie Google, Teile von Pressebeiträgen ausser einzelne Wörter oder kleinste Passagen ohne Zustimmung öffentlich zugänglich zu machen. Die Verwertungsgesellschaft Media, die zahlreiche Verlage vertritt, klagte daraufhin gegen Google. In dem EuGH-Verfahren sprach sich der zuständige Generalanwalt im Dezember 2018 dafür aus, dass die deutschen Vorschriften nicht angewendet werden dürfen. Er begründete dies damit, dass die Regelungen der EU-Kommission nicht angezeigt worden seien.