EU

EuGH-Generalanwalt: EU-Kommission durfte Abgas-Grenzwerte nicht ändern

AFP
AFP

Luxemburg,

Nach Beurteilung des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Kommission die Grenzwerte für Stickoxide bei der Prüfung von Neuwagen rechtswidrig geändert.

Abgasmessung
Abgasmessung - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Gutachten zu Voraussetzungen für Diesel-Genehmigungen.

Dies hätten nur Parlament und Rat tun dürfen, argumentierte Generalanwalt Michal Bobek am Donnerstag in Luxemburg in seinen Schlussanträgen, die Kommission sei dazu nicht befugt. Es ging um eine 2016 erlassene Verordnung zur Messung der Abgase beim Fahren. (Az. C-177/19 P u.a.)

Darin legte die Kommission Grenzwerte für Stickoxide fest, die neu zuzulassende Diesel-Fahrzeuge nicht überschreiten dürfen. Sie lockerte dabei allerdings teils die Grenzwerte der Euro-6-Norm. Dagegen klagten die Städte Paris, Brüssel und Madrid erfolgreich vor dem Gericht der EU (EuG). Gegen das EuG-Urteil zogen wiederum die Kommission sowie Deutschland und Ungarn vor die nächsthöhere Instanz, den EuGH.

Nach Ansicht Bobeks hat das EuG allerdings richtig entschieden. Er schlug den Richtern vor, die Rechtsmittel von Deutschland, Ungarn und der Kommission zurückzuweisen. Der EuGH muss sich in seinem Urteil nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, tut dies aber oft.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Clemens Herzog auf seiner Tour durch Kreuzlingen.
71 Interaktionen
Kreuzlingen
Mont Blanc Neunjähriger
102 Interaktionen
Wegen Wallis-Besuch

MEHR IN NEWS

Schärfere Regeln
Feuerwehr
Evakuierungen
6 Interaktionen
Lausanne

MEHR EU

14 Interaktionen
Ottawa
14 Interaktionen
Bern
andrius
70 Interaktionen
Brüssel
1 Interaktionen
Rom

MEHR AUS LUXEMBURG

Der Abend in Frankfurt am Main
13 Interaktionen
Im Euroraum
Luxemburg
9 Interaktionen
Funde
12 Interaktionen
Luxemburg