Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet am Donnerstag (09.30 Uhr) ein Urteil zu E-Mail-ähnlicher Werbung.
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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ökostromanbieter Eprimo hatte Werbung bei dem kostenlosen E-Mail-Dienst T-Online geschaltet..
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Umstritten ist, ob es sich hierbei um eine nach der EU-Datenschutzrichtlinie verbotene «unerbetene Nachricht» handelt. (Az: C-102/20)

Der Ökostromanbieter Eprimo hatte Werbung bei dem kostenlosen E-Mail-Dienst T-Online geschaltet. Bei den Nutzern wird diese Werbung so eingeblendet, dass sie kaum von einer E-Mail zu unterscheiden ist. Die Städtischen Werke Lauf an der Pegnitz halten dies für unlauter und klagten. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe legte den Streit dem EuGH vor.

Im Juni hatte ein richterlicher Rechtsgutachter die Auffassung vertreten, dass es sich um eine unlautere Geschäftspraktik handelt. Die Werbung entspreche einem nach der EU-Datenschutzrichtlinie unzulässigen «hartnäckigen und unerwünschten Ansprechen über E?Mail». Für sein nun anstehendes Urteil ist der EuGH daran aber nicht gebunden.

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