EuGH befasst sich mit Haftung von Reiseveranstaltern

AFP
AFP

Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beschäftigt sich am Dienstag (09.30 Uhr) mit der Frage, ob ein Reiseveranstalter nach der Vergewaltigung eines Gastes durch einen Hotelmitarbeiter haftbar gemacht werden kann.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Britin und ihr Mann hatten 2010 eine Pauschalreise nach Sri Lanka gebucht..

Eine Britin hatte ein Reiseunternehmen auf Schadenersatz verklagt. Am Dienstag werden in Luxemburg die Schlussanträge des zuständigen Generalanwalts Maciej Szpunar erwartet. (Az. C-578/19)

Die Britin und ihr Mann hatten 2010 eine Pauschalreise nach Sri Lanka gebucht. Im Hotel wurde die Frau von einem dort beschäftigten Elektriker vergewaltigt. Sie zog vor Gericht, um Schadenersatz von dem Reiseunternehmen zu erwirken. Der britische Supreme Court legte dem EuGH 2019 die Frage vor, wie das europäische Recht in dem Fall anzuwenden sei. Die europäischen Richter müssen dem Generalanwalt in ihrem Urteil nicht folgen, tun dies aber oft.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

SRG Susanne Wille
5 Interaktionen
Massive Kürzungen

MEHR IN NEWS

Poschiavo Sturz
Poschiavo GR
1 Interaktionen
Zwei Tote
Kanton Uri
Hitze
Abkühlung

MEHR AUS LUXEMBURG

Condor
Ferienflieger
Éric Lombard
61 Interaktionen
Finanzpolitik
Europäische Investitionsbank
1 Interaktionen
Innovation
EU
21 Interaktionen
Eurozone