EU-Kommission weist Bericht über Grenzwerterhöhung für Stickoxid zurück

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Deutschland,

Die EU-Kommission hat einen Medienbericht zurückgewiesen, wonach die Kommission eine Erhöhung der Grenzwerte für Stickoxid in Deutschland genehmigt habe.

Auspuff eines Dieselfahrzeugs
Auspuff eines Dieselfahrzeugs - dpa/AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Umweltministerium verweist auf Gesetzentwurf des Immissionsschutzgesetzes.

«Es hat kein grünes Licht für eine Erhöhung der Grenzwerte gegeben», sagte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. An den EU-weit verbindlichen Grenzwerten werde «nicht gerüttelt».

Die «Augsburger Allgemeine» hatte unter Berufung auf Kommissionskreise berichtet, Deutschland dürfe den Grenzwert für Stickoxid von 40 Mikrogramm im jährlichen Mittel auf 50 Mikrogramm erhöhen. Später relativierte die Zeitung die Formulierung.

Auch das Bundesumweltministerium dementierte den ursprünglichen Bericht. Die Bundesregierung habe «keine Erhöhung des europaweit gültigen Grenzwerts von 40 Mikrogramm für Stickstoffdioxid vorgeschlagen», hiess es. Es sei um die Frage gegangen, wann Fahrverbote verhältnismässig seien, um den geltenden Grenzwert einzuhalten. Aufgrund des Grenzwerts von 40 Mikrogramm war es in mehreren Städten zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge gekommen.

Die Regierung hatte deshalb Mitte November eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen, die regelt, welche Fahrzeuge nach einem Fahrverbot weiterhin in die deutschen Innenstädte fahren dürfen. In dem Gesetz stellt die Regierung fest, dass Fahrverbote in Städten mit einer Stickoxid-Belastung von weniger als 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft nicht verhältnismässig wären.

Am Mittwochabend laufe die Frist ab, «innerhalb derer die EU-Kommission Einwände gegen die Verabschiedung des Gesetzes erheben kann», erklärte das Umweltministerium. Bisher liege noch keine Rückmeldung vor. «Wir werden fristgemäss antworten», sagte die Kommissionssprecherin dazu.

Sollte die EU-Kommission keine Einwände gegen die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes haben, könnte es sein, dass bei Überschreitungen des Grenzwertes von weniger als zehn Mikrogramm Dieselfahrverbote künftig nicht mehr erlassen werden.

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