Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll klären, ob das deutsche Bundeskartellamt der Daten-Sammelwut des US-Internetriesen Facebook einen Riegel vorschieben kann.
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Das Logo von Facebook spiegelt sich in einem Display. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Oberlandesgericht Düsseldorf werde im Verfahren um die Entscheidung des deutschen Kartellamts, gegen Facebook Beschränkungen bei der Erhebung und Verarbeitung von Nutzerdaten zu verhängen, zentrale Fragen vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) klären lassen.

Das sagte der Vorsitzende Richter des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Jürgen Kühnen, am Mittwoch. So solle das EU-Gericht klären, ob es mit dem Datenschutz vereinbar sei, wenn eine nationale Kartellbehörde Verstösse gegen die Datenschutzgrundverordnung feststelle.

Zuvor hatte das Gericht in einer Anhörung massive Zweifel am Vorgehen des Bundeskartellamts im Falle Facebooks geäussert und dieses als rechtswidrig bezeichnet. Das Kartellamt sei keine Datenschutz-Behörde, sagte der Richter. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht sei mit der Entscheidung ausgesetzt.

Das Bundeskartellamt hatte 2019 juristisches Neuland betreten und Facebook untersagt, Nutzerdaten seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Websites anderer Anbieter ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Nutzer mit deren Facebook-Konten zu verknüpfen. Sie hatten ihre Entscheidung gegen Facebook aus dem Februar 2019 auch mit Verstössen gegen europäische Datenschutzvorschriften begründet.

Der US-Konzern weist die Vorwürfe der Wettbewerbshüter zurück: Facebook sei zwar populär. Doch von einer Marktbeherrschung könne keine Rede sein. Denn das Unternehmen konkurriere mit vielen anderen Angeboten wie Youtube, Snapchat oder Twitter um die Aufmerksamkeit und die Zeit der Nutzer.

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