EU-Gericht bewertet Steuervorteile für Firmen in zwei Fällen unterschiedlich
Unterschiedliche Signale vom Gericht der Europäischen Union im Streit um Steuervorteile für Unternehmen in einzelnen EU-Staaten: Während das Gericht am Dienstag einen Kommissionsbeschluss zu Rückforderungen an das Kaffeeunternehmen Starbucks in den Niederlanden kassierte, bestätigte es einen Beschluss zu Steuervergünstigen für die Fiat-Gruppe in Luxemburg.

Das Wichtigste in Kürze
- Erfolg für Starbucks in den Niederlanden - Niederlage für Fiat in Luxemburg.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager kündigte eine genaue Prüfung der Entscheidungen an. (Az. T-755/16, T-759/15, T-760/15, T-636/16)
Die EU-Kommission hatte in beiden Fällen im Jahr 2015 die Niederlande und Luxemburg aufgefordert, von den Unternehmen als unzulässige Beihilfen eingestufte Vorteile zurückzufordern. Dabei ging es jeweils um Zahlungen von bis zu 30 Millionen Euro. Gegen die Beschlüsse klagten Fiat und Luxemburg sowie Starbucks und die Niederlande vor dem EU-Gericht.
Im Fall von Fiat bestätigten die Richter den Kommissionsbeschluss. Dagegen annullierten sie den Beschluss gegen die Niederlande. Die Kommission habe die Existenz eines Steuervorteils nicht beweisen können, erklärte das Gericht. Die Entscheidungen können noch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.
Wettbewerbskommissarin Vestager reagierte zurückhaltend auf die Urteile. Sie gäben wichtige Leitlinien, erklärte Vestager. Vor der Einleitung weiterer Schritte, würden die Entscheidungen genau geprüft werden. Sie kündigte zugleich eine Fortsetzung des Kampfes gegen «aggressive» Steuerpläne an.
Die Urteile waren auch vor dem Hintergrund des Streits um Steuervergünstigungen für den Technologiekonzern Apple in Irland mit Spannung erwartet worden. Das EU-Gericht verhandelte vergangene Woche über die Forderung der EU-Kommission an Irland, von Apple 13 Milliarden Euro zurückzufordern. Ein Urteil in diesem Fall wird erst in einigen Monaten erwartet.