Einfachere Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs wird ab kommendem Jahr mit einer Pauschale besteuert, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst.

Das Wichtigste in Kürze
- Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs wird ab kommendem Jahr besteuert.
- Das Eidgenössische Finanzdepartement (FD) hat die Änderung in Kraft gesetzt.
Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs wird ab kommendem Jahr mit einer Pauschale besteuert, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (FD) hat die Änderung der entsprechenden Verordnung auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
Die Monatspauschale wird von 0,8 auf 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises erhöht.
Im Gegenzug für die Erhöhung der Pauschale wird die Aufrechnung für den Arbeitsweg und der Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer entfallen, wie das FD am Mittwoch mitteilte. Auch die Arbeitgeber werden entlastet. Sie müssen den Anteil Aussendienst nicht mehr auf dem Lohnausweis deklarieren.
Änderung ist «kostenneutral»
Bei einem Fahrzeugkaufpreis von 50'000 Franken, 30 Kilometer täglichem Arbeitsweg und rund 50 Prozent Aussendienstanteil sollen sich nach Angaben des Bundesrats für den Fahrzeuginhaber bei der Bundessteuer keine Veränderungen ergeben. Für den Bund ist die Änderung grundsätzlich kostenneutral. Leichte Mehreinnahmen ergeben sich bei der Mehrwertsteuer und den Sozialversicherungen.
Mit den Anpassungen erfüllt das Departement eine Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S), die vom Parlament angenommen worden ist. In der Vernehmlassung im Jahr 2019 waren sie umstritten: sechs Kantone, zwei Parteien und 14 Organisationen stimmten den Vorschlägen zu, 20 Kantone, zwei Parteien und acht Organisationen lehnten sie ab.