CS-Investoren haben in New York eine Sammelklage gegen mehrere frühere Führungskräfte der Bank eingereicht. Diese seien zu riskante Geschäfte eingegangen.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Investoren haben eine Sammelklage gegen ehemalige CS-CEOs eingereicht.
  • Brady Dougan und Tidjane Thiam werden unethische und illegale Praktiken vorgeworfen.
  • Zudem seien die Führungskräfte übermässig riskante Geschäfte eingegangen.

Investoren in die wertlos gewordenen AT1-Bonds der Credit Suisse (CS) haben in den USA eine Sammelklage gegen den früheren CS-CEO Brady Dougan und Tidjane Thiam sowie gegen weitere frühere Führungskräfte der CS-Investmentbank eingereicht. Die Klage sei am Dienstag an einem Gericht in New York eingereicht worden, berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg am Mittwoch.

Die Investoren argumentierten darin, dass die Führungskräfte übermässig riskante Geschäfte eingegangen seien, um hohe kurzfristige Renditen und Boni zu erreichen.

Tidjane Thiam Credit Suisse
Tidjane Thiam war zwischen Juli 2015 und Februar 2022 für fünf Jahre der Chef der Credit Suisse. - Keystone

Zudem hätten sie zu unethischen und illegalen Praktiken gegriffen, um umsatzstarke Kunden zu gewinnen und zu halten, heisst es weiter. Die Anwaltskanzlei bezieht sich in ihrer Argumentation auf einen von der CS selbst in Auftrag gegebenen Bericht.

Zwar habe die CS als konservative Schweizer Bank begonnen. Die meisten Verantwortlichen für ihren Untergang seien aber keine Schweizer, sondern «New Yorker Investmentbanker mit spitzen Ellbogen» gewesen, heisst es. Neben den beiden früheren CEOs werden in der Klage auch drei ehemalige Manager der Investment Bank genannt. Auch Dougans Nachfolger, der französisch-ivorische Tidjane Thiam, habe den Einfluss des US-fokussierten Investment Bank nicht zurückdrängen können.

AT1-Anleihen für wertlos erklärt

Mit der Notübernahme der CS durch die UBS vom 19. März waren die sogenannten Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) der CS mit einem Wert von rund 16 Milliarden Franken für wertlos erklärt worden. Gegen die entsprechende Verfügung der Finanzmarktaufsicht Finma haben zahlreiche Investoren Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht (BVGer) eingereicht.

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