Die Finma nimmt im Fall um die Beschattungsaffäre die Führung der Credit Suisse unter die Lupe. Wirtschaftsrechtler Peter V. Kunz schätzt die Lage ein.
Credit Suisse Tidjane Thiam
Tidjane Thiam, Chef der Credit Suisse, steht inzwischen auch unter verschärfter Beobachtung der Finma. Nun tritt er zurück. - sda - KEYSTONE/ALEXANDRA WEY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gemäss Insidern untersucht die Finma die Rolle von Thiam bei der Beschattungsaffäre.
  • Offen ist, ob die Behörde eine Erneuerung der Konzernspitze anordnet.

Die Beschattungsaffäre der Credit Suisse um den ehemaligen Starbanker Iqbal Khan ist noch lange nicht ausgestanden. Zwar hat eine interne Untersuchung das Geldhaus entlastet, doch die Finanzmarktaufsicht Finma bohrt weiter.

In ihrer Untersuchung nimmt die Behörde nun die Rolle von Firmenchef Tidjane Thiam und dem Verwaltungsrat unter die Lupe. Dies erklärten zwei Insider der Nachrichtenagentur Reuters. Die Finma prüfe, ob Kontrollmängel bei der Schweizer Grossbank zu der Bespitzelung der Manager geführt haben.

Affäre Khan
Iqbal Khan: Der Ex-Banker der Credit Suisse arbeitet seit Anfang Oktober bei der UBS. - Twitter

Wirtschaftsrechtler Peter V. Kunz von der Universität Bern ist darüber nicht überrascht. «Schlussendlich liegt die Gesamtverantwortung gerade für Fragen der Rechtmässigkeit bei der Unternehmensspitze.» Komme dazu, dass es im Fall von Iqbal Khan um das oberste Kader der Grossbank ginge. Und: «Die Nummer zwei der Bank ist aus der CS ausgeschieden, sodass fast nur noch der CEO zur Kontrolle verbleibt.»

Untersuchung in frühem Stadium

Kunz geht davon aus, dass die Finma mehr das System der Compliance überprüfen wird, als die Chefetage selbst. Heisst: Die Aufsicht will herausfinden, wie der Prozess einer Personenüberwachung bei der Grossbank abläuft.

Noch befindet sich die Untersuchung in einem frühen Stadium. Doch je nach Ergebnis könnte die Finma eine Erneuerung der Konzernspitze anordnen, heisst es in Medienberichten.

Ist das realistisch? Theoretisch ja, sagt Kunz. «Doch sehe ich zum heutigen Zeitpunkt absolut nichts, das eine solche Sanktion rechtfertigen würde.» Prinzipiell seien Personenüberwachungen legal, sofern keine roten Linien überschritten würden.

Peter V. Kunz
Dr. Peter V. Kunz, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern. - zVg

Der Wirtschaftsrechtler sieht aktuell keine Anhaltspunkte für schwere Verfehlungen von Thiam. «Darum wäre eine behördliche Infragestellung des CEO sicherlich unverhältnismässig.» Ob allerdings der Verwaltungsrat weiterhin am CEO festhält, sei eine andere Frage.

Credit Suisse in Kritik der Medien

Wie sehr die Nerven blank liegen, bewies Thiam gestern. Nachdem die «NZZ am Sonntag» berichtete, dass ein Personalkonflikt Auslöser für die Überwachung gewesen sein soll, wagte der CS-Chef die Flucht nach vorn.

Auf Instagram schrieb der Manager, der Artikel sei «falsch und rufschädigend». Thiam kündigte auch an, die Plattform künftig zu nutzen, sollten falsche Informationen an die Öffentlichkeit gelangen.

Thiam nehme sich die Sache offensichtlich zu Herzen, kommentiert Kunz. «Nichtsdestotrotz sollte sich der CEO nicht persönlich in dieser Art äussern, sondern die CS in sachlicher – und damit professioneller Weise – antworten lassen.»

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