Bundesverwaltungsgericht vertagt Entscheidung über Diesel-Fahrverbote
Es bleibt spannend: Erst am nächsten Dienstag will das Bundesverwaltungsgericht verkünden, ob Diesel-Fahrverbote nach geltendem Recht zulässig sind.

Das Wichtigste in Kürze
- Seit Jahren werden in Deutschland Grenzwerte für Stickstoffoxide deutlich überschritten.
- Im Fokus stehen dabei besonders Dieselfahrzeuge.
- Das Bundesverwaltungsgericht prüft deshalb, ob Fahrverbote eine rechtmässige Lösung wären.
- Die definitive Entscheidung folgt nun allerdings erst am nächsten Dienstag.
Millionen Autofahrer sowie Wirtschaft und Politik müssen weiter warten: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat seine Entscheidung über mögliche Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten vertagt. Der 7. Senat will sein Urteil erst am 27. Februar verkünden, wie der vorsitzende Richter, Andreas Korbmacher, am Donnerstag mitteilte. Das sogenannte Rechtsgespräch habe deutlich länger gedauert, als vorgesehen.
In dem rund vierstündigen «Rechtsgesprächs» ging es zunächst um Fragen des EU-Rechts, Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Strassenverkehrsordnung. Erörtert wurde auch, ob mögliche Fahrverbote verhältnismässig wären oder zu Lasten von Diesel-Fahrer gingen, die dafür nichts könnten. Ausserdem wurde die Frage beleuchtet, ob Fahrverbote in Städten überhaupt kontrollierbar wären.
Verhandelt wurde über eine sogenannte Sprungrevision
Im
Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge
nach geltendem Recht eigenmächtig anordnen können – oder ob es neue,
bundeseinheitliche Regelungen geben muss, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.
Verhandelt wurde über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zurückweisen, könnte dies politisch äusserst folgenreich sein. Die Richter in Leipzig würden damit faktisch Fahrverbote für zulässig erklären. Ob es diese dann auch gibt, liegt an den Städten und Bezirksregierungen. Einen Automatismus gibt es nicht. Es könnte noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrverbote wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden.