Bundesnetzagentur eröffnet Aufsichtsverfahren gegen zwei Energielieferanten

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    Deutschland,

    Die Bundesnetzagentur hat Aufsichtsverfahren gegen die Energieanbieter Voxenergie und Primastrom eingeleitet.

    Stromzähler
    Stromzähler - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Unternehmen sollen Kunden nicht rechtzeitig über Preiserhöhungen informiert haben.

    Geprüft werde, ob die Firmen Preise erhöhten, ohne die gesetzlich vorgesehenen Ankündigungsfristen einzuhalten, teilte die Behörde am Dienstag mit. Grundlage sind demnach Verbraucherbeschwerden bei den Verbraucherzentralen und der Bundesnetzagentur.

    Die beiden Energiefirmen verschickten am 28. Dezember des vergangenen Jahres Schreiben mit Informationen über Preiserhöhungen, die bereits vier Tage später zum 1. Januar in Kraft traten. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine einmonatige Ankündigungsfrist für Haushaltskunden, für alle anderen Abnehmer gilt eine Frist von zwei Wochen. Verbraucherinnen und Verbraucher haben im Falle einer Preiserhöhung ausserdem ein Sonderkündigungsrecht, das sie bis zum Datum der Preiserhöhung in Anspruch nehmen können.

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