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Bundeskabinett beschliesst Energiepauschale von 300 Euro für Rentner

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Deutschland,

Das Bundeskabinett hat die einmalige Energiepauschale von 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner beschlossen.

Ältere Menschen auf einer Strasse
Ältere Menschen auf einer Strasse - AFP/Archiv

Sie solle zum 15. Dezember 2022 ausgezahlt werden, erklärte Sozialminister Hubertus Heil (SPD) nach der Kabinettsitzung am Mittwoch. In schwierigen Zeiten stark gestiegener Preise für Energie und Lebensmittel stehe der Sozialstaat damit «an der Seite der Menschen». Beschlossen wurde auch die Anhebung der Obergrenze für sogenannte Midijobs von 1600 auf 2000 Euro.

Die 300 Euro Energiepauschale für Menschen im Ruhestand ist Teil des Anfang Dezember angekündigten dritten Entlastungspakets der Ampel-Regierung. Im zweiten Entlastungspaket vom März waren Millionen Rentner und Rentnerinnen bei der dort enthaltenen Energiepauschale leer ausgegangen, weil diese nur an alle Steuerpflichtigen der Steuerklassen I bis V gezahlt wurde.

Laut Bundessozialministerium erhalten nun alle die Energiepauschale, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben. Anspruch besteht demnach nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Zahlung erfolgt laut Ministerium automatisch, Anträge sind nicht nötig.

Die Energiepreispauschale werde nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliege auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung, betonte das Ministerium. Sie solle jedoch der Steuerpflicht unterliegen. Die Regierung hatte die Kosten für die Pauschale bei Ankündigung auf insgesamt rund sechs Milliarden Euro beziffert.

Mit der Anhebung der Verdienstobergrenze bei sogenannten Midijobs würden Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt bei den Sozialversicherungsbeiträgen zusätzlich um 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet, erklärte das Ministerium. Zugleich würden «die Anreize gestärkt, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein».

Anders als Minijobs sind Midijobs nicht von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit. Es fallen aber gestaffelt reduzierte Sätze an. Die vollen Sozialabgaben müssen Arbeitnehmer erst ab der Obergrenze von derzeit 1600 und künftig 2000 Euro bezahlen.

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