Bundesgerichtshof entscheidet erstmals über Cum-Ex-Geschäfte

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Deutschland,

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Mittwoch (11.00 Uhr) in Karlsruhe erstmals über einen sogenannten Cum-Ex-Fall.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Einer der Angeklagten wendet sich nur gegen das Einziehen des Geldes, der andere gegen seine Verurteilung überhaupt..

Das Landgericht Bonn hatte im März 2020 zwei britische Börsenhändler wegen Steuerhinterziehung oder Beihilfe zu Bewährungsstrafen verurteilt und von einem der beiden 14 Millionen Euro eingezogen. Die Privatbank M.M. Warburg muss 176 Millionen Euro zahlen. Dagegen haben die Bank, die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. (Az. 1 Str 519/20)

Einer der Angeklagten wendet sich nur gegen das Einziehen des Geldes, der andere gegen seine Verurteilung überhaupt. Mit Cum-Ex-Geschäften wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag herum bezeichnet - um sich vom Staat Kapitalertragssteuer erstatten zu lassen, die gar nicht gezahlt wurde. Bis 2012 existierte eine Gesetzeslücke, die solche Geschäfte möglich machte.

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