Bundesgerichtshof entscheidet erstmals über Cum-Ex-Geschäfte

AFP
AFP

Deutschland,

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Mittwoch (11.00 Uhr) in Karlsruhe erstmals über einen sogenannten Cum-Ex-Fall.

Bundesgerichtshof
Bundesgerichtshof - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Einer der Angeklagten wendet sich nur gegen das Einziehen des Geldes, der andere gegen seine Verurteilung überhaupt..

Das Landgericht Bonn hatte im März 2020 zwei britische Börsenhändler wegen Steuerhinterziehung oder Beihilfe zu Bewährungsstrafen verurteilt und von einem der beiden 14 Millionen Euro eingezogen. Die Privatbank M.M. Warburg muss 176 Millionen Euro zahlen. Dagegen haben die Bank, die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. (Az. 1 Str 519/20)

Einer der Angeklagten wendet sich nur gegen das Einziehen des Geldes, der andere gegen seine Verurteilung überhaupt. Mit Cum-Ex-Geschäften wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag herum bezeichnet - um sich vom Staat Kapitalertragssteuer erstatten zu lassen, die gar nicht gezahlt wurde. Bis 2012 existierte eine Gesetzeslücke, die solche Geschäfte möglich machte.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Iran-Krieg
126 Interaktionen
Öl bis Tourismus
hund après-ski vier pfoten
299 Interaktionen
Schnappen droht

MEHR IN NEWS

Münchwilen TG
Meilen
11 Interaktionen
Direkt an Strasse
Buchmesse Leipzig
Leipzig
Donald Trump
42 Interaktionen
Haushaltsblockade

MEHR AUS DEUTSCHLAND

-
21 Interaktionen
«Lächerlich»
Bayern BMG
3 Interaktionen
Bundesliga
-
Ex angezeigt
a
Von Ex missbraucht