Das Strafurteil zu den «Cum-Ex»-Geschäften wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt: Es handelt sich um Steuerhinterziehung.
Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Bundesgerichtshof in Karlsruhe - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im März 2020 wurden Londoner Ex-Börsenhändler wegen Steuerhinterziehung verurteilt.
  • Nun ist das Strafurteil rechtskräftig.

Das bundesweit erste Strafurteil wegen «Cum-Ex»-Aktiengeschäften zulasten der Steuerkasse ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Mittwoch die Revisionen der beiden angeklagten Ex-Börsenhändler aus London sowie der Staatsanwaltschaft.

Ausserdem bestätigten die Richterinnen und Richter, dass von der in den Skandal verwickelten Privatbank M.M. Warburg ein dreistelliger Millionenbetrag einzuziehen ist. Mit Cum-Ex-Deals hatten Investoren, Banken und Aktienhändler den deutschen Fiskus über Jahre um Milliarden Euro geprellt.

Mehr als ein Steuerschlupfloch

Dabei wurden Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch um den Stichtag hin- und hergeschoben. Für diese Transaktionen liessen sich die Beteiligten Kapitalertragssteuer erstatten, die sie nie gezahlt hatten.

Mit dem BGH-Urteil steht nun endgültig fest, dass hier nicht nur ein Steuerschlupfloch genutzt wurde. Das Landgericht Bonn hatte die Briten im März 2020 wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu zu Bewährungsstrafen verurteilt.

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