Die ursprüngliche Schweizer Bank BSI SA muss in Malaysias Korruptionsskandal weniger Geld abgeben als gedacht. Die Finma schliesst zudem alle Verfahren.
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Der neue Besitzer der ehemaligen Tessiner Privatbank BSI SA muss im 1MDB-Korruptiosskandal weniger Gewinn an den Staat abliefern als ursprünglich festgelegt.(Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Privatbank BSI SA muss im Korruptionsskandal weniger Geld abgeben als gedacht.
  • Die Finma hat zudem alle Verfahren gegen die Bank im Zusammenhang zum Fall geschlossen.
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Der neue Besitzer der Privatbank BSI SA muss im 1MDB-Korruptionsskandal weniger Gewinn an den Staat abliefern als ursprünglich festgelegt. Zudem hat die Finanzmarktaufsicht Finma alle Verfahren gegen natürliche Personen der BSI im Zusammenhang mit dem Fall abgeschlossen.

Dabei verhängte sie in zwei Fällen Berufsverbote. Die Finma hat den Einziehungsbetrag neu auf 70 Millionen Franken festgelegt, wie sie am Donnerstag mitteilte. Ursprünglich, im Jahre 2016, hatte sie für die BSI SA diesen Betrag auf 95 Millionen Franken festgesetzt.

Mit der neuen Anordnung sei der neuen Rechtsprechung zur Gewinneinziehung getragen worden. Diese schliesst das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2019 ein, heisst es weiter.

BSI SA hat Finma-Entscheid angefochten

Die BSI SA hatte den Finma-Entscheid in der Geldwäschereibekämpfung im Fall des malaysischen Staatsfonds 1Malaysia Development Berhad (1MDB) angefochten. Das taten sie vor dem Bundesgericht.

Diese bestätigte in seinem Urteil vom November 2019 die schwerwiegenden Verletzungen des Aufsichtsrechts. Das Gericht wies jedoch den Finma-Entscheid in einem Punkt, der Berechnung der Gewinneinziehung, an die Finma zurück. Mit der Neubestimmung der Gewinneinziehung ist dieser Fall nun abgeschlossen.

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Die Bank BSI SA hat den Finma-Entscheid angefochten. - Keystone

Weiter hat die Finanzmarktaufsicht alle Enforcementverfahren gegen natürliche Personen, die im Nachgang zum BSI-Fall eröffnet wurden, abgeschlossen. Gegen vier Personen waren Verfahren eröffnet worden. In zwei dieser Fälle hat die Finma nun mehrjährige Berufsverbote ausgesprochen. Diese Entscheide wurden beim Bundesverwaltungsgericht angefochten und sind noch hängig.

In einem Fall hat die Finma das Verfahren rechtskräftig mit einer Feststellung der Aufsichtsrechtsverletzung aber ohne weitere Massnahmen abgeschlossen. Im anderen Fall hat sie das Verfahren beendet. Denn die betreffende Person hatte glaubwürdig erklärt, künftig auf Führungspositionen bei einem beaufsichtigten Institut zu verzichten. Ausserdem hat die Finma Rügeschreiben an vier weitere natürliche Personen adressiert.

EFG sieht keinen Effekt auf Resultate

EFG International schreibt am Donnerstag, dass die Entscheidung der Finma keinen Effekt auf die Finanzresultate der Bank habe. Denn im Kaufpreis für die Übernahme von BSI sei eine entsprechende Rückstellung verbucht worden.

Wegen des Korruptionsskandals rund um den 1MDB-Staatsfonds wurden weltweit gegen mehrere Banken Verfahren eingeleitet. Auch Schweizer Banken, darunter die Tessiner Privatbank BSI, waren in den Skandal verwickelt. Insgesamt führte die Finma sieben Verfahren. Für die BSI verfügte sie die Auflösung nach der Übernahme durch EFG International.

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