BGH prüft Verbot der kurzzeitigen Vermietung einer Eigentumswohnung

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Deutschland,

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute (9.30 Uhr), ob einer Wohnungseigentümerin durch andere Eigentümer die kurzzeitige Vermietung ihrer Wohnung zum Beispiel an Urlauber verboten werden kann.

Fassaden von Wohnhäusern in Köln
Fassaden von Wohnhäusern in Köln - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Strittig ist in dem Verfahren, ob ein solches Verbot durch einen Mehrheitsbeschluss möglich ist..

In dem konkreten Fall geht es um den Streit innerhalb einer Eigentümergemeinschaft um die Vermietung von einer der insgesamt acht Wohnungen. Mit der erforderlichen Mehrheit hatten die Eigentümer eine Änderung der Teilungserklärung beschlossen, um Vermietungen für kurze Zeit etwa an Feriengäste zu verbieten.(Az. V ZR 112/18)

Strittig ist in dem Verfahren, ob ein solches Verbot durch einen Mehrheitsbeschluss möglich ist. Die ursprüngliche Teilungserklärung zwischen den Eigentümern sah die Möglichkeit einer kurzzeitigen Vermietung vor. Die Klage der betroffenen Wohnungseigentümerin gegen den Mehrheitsbeschluss hatte in den Vorinstanzen Erfolg.

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