BGH prüft Donnerstag automatische Verlängerung eines Maklervertrags
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) über Maklerverträge für den Verkauf einer Wohnung.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Streitfall hatte eine Eigentümerin eine Sparkasse mit dem Verkauf ihrer Wohnung beauftragt..
Konkret streitig ist, ob sich ein solcher Vertrag automatisch verlängern darf. (Az: I ZR 40/19)
Im Streitfall hatte eine Eigentümerin eine Sparkasse mit dem Verkauf ihrer Wohnung beauftragt. Der «Makler-Alleinauftrag» war auf sechs Monate befristet, sollte sich ohne Kündigung aber automatisch um jeweils drei Monate verlängern. Die Eigentümerin kündigte nicht, beauftragte nach sechs Monaten aber einen anderen Makler. Der verkaufte die Wohnung und erhielt entsprechend die Provision. Die Sparkasse meint, ihr sei so die Provision entgangen und verlangt Schadenersatz.










