BGH entscheidet über Voraussetzungen für «Cookies» von Internetanbietern

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Deutschland,

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr) darüber, welche Anforderungen an die Einwilligung in die Speicherung sogenannter Cookies durch Internetanbieter gestellt werden müssen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält dies für unzulässig..

Im Streitfall geht es um einen Veranstalter von Gewinnspielen. Für Gewinnspielteilnehmer hatte er mit einem Häkchen voreingestellt, dass sie die Speicherung eines Cookies erlauben, der das Surfverhalten des Nutzers in Bezug auf bestimmte Werbepartner analysiert. (Az: I ZR 7/16)

Der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält dies für unzulässig. Der in diesem Fall angerufene Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied im Oktober, dass die Speicherung solcher Cookies eine aktive Zustimmung voraussetzt. Der BGH muss jetzt im konkreten Fall entscheiden, dabei aber die Vorgaben des EuGH beachten. Cookies sind Textdateien, die auf dem Gerät des Nutzers gespeichert und wieder abgerufen werden können. Dies soll die Navigation im Internet erleichtern, erlaubt aber auch Informationen über das Surfverhalten der Nutzer. Cookies sind deshalb für die Werbung hochinteressant.

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