Beschäftigte von Lieferdienst Gorillas können Betriebsrat wählen

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Deutschland,

Beschäftigte des Fahrrad-Lieferdiensts Gorillas können einen Betriebsrat wählen.

Gorillas-Fahrer in Berlin
Gorillas-Fahrer in Berlin - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Landesarbeitsgericht in Berlin weist Antrag auf Abbruch von Wahl zurück.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wies am Mittwoch einen Antrag des Unternehmens auf Abbruch der Ende November geplanten Betriebsratswahl zurück. Gorillas kann Berufung einlegen. (Az. 3 BVGa 10332/21

Gorillas hatte seinen Antrag auf Abbruch der Wahl Medienberichten zufolge mit «diversen Fehlern» des Wahlvorstands begründet. Sie waren laut Landesarbeitsgericht aber nicht erheblich.

Ein Abbruch der Betriebsratswahl durch Erlass einer einstweiligen Verfügung sei «nur ausnahmsweise» möglich, nämlich «wenn ganz erhebliche Fehler feststellbar» seien, erklärte das Gericht. Andernfalls sei erst in einem möglichen Verfahren nach der Wahl festzustellen, ob diese aufgrund solcher Fehler unwirksam sei. Gorillas kann demnach erst nach einer Betriebsratswahl anfechten, ob der zutreffende Betriebsbegriff zugrunde lag oder ob es erhebliche Änderungen in betrieblichen Strukturen gab.

Bei Gorillas Beschäftigte kritisieren schlechte Arbeitsbedingungen und mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen. Das Unternehmen liefert in insgesamt 22 deutschen Städten Lebensmittel per Fahrradkurier. Die Besonderheit ist dabei die schnelle Lieferzeit: Nach Angaben des Unternehmens werden Lebensmittel innerhalb von zehn Minuten geliefert. Möglich ist dies durch ein dichtes Netz von Zwischenlagern.

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