Berlin, Hamburg und München wollen Vorkaufsrecht von Gemeinden stärken

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Deutschland,

Berlin, Hamburg und München wollen mit einer gemeinsamen Initiative das Vorkaufsrecht von Gemeinden auf angespannten Wohnungsmärkten stärken.

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Baustelle - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Urteil des Bundesverwaltungsgericht mache Neuregelung notwendig.

«Überall dort, wo die Wohnungsmärkte angespannt sind, brauchen wir wirksame und rechtssichere Instrumente zum Schutz von Mieterinnen und Mietern», erklärte die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey (SPD), am Mittwoch. Auch Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher und der Münchner Bürgermeister Dieter Reiter (beide SPD) beteiligten sich an der Initiative.

Das gemeindliche Vorkaufsrecht sei ein wichtiges Instrument, «um gewachsene Strukturen von Bewohnerinnen und Bewohnern vor Verdrängung zu schützen, bezahlbaren Mietwohnraum zu erhalten und Immobiliengeschäften mit spekulativer Absicht entgegenzuwirken», erklärte der Berliner Senat weiter. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November mache nun eine gesetzliche Neuregelung notwendig.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte damals nach einem Rechtsstreit um ein Grundstück in Berlin geurteilt, dass eine Gemeinde ihr Vorkaufsrecht für ein Grundstück nicht nur deshalb ausüben dürfe, weil sie von dem ursprünglichen Käufer eine erhaltungswidrige Nutzung erwartet.

Das Vorkaufsrecht soll laut der gemeinsamen Erklärung von Giffey, Tschentscher und Reiter deshalb künftig auf Bundesebene geregelt werden, da nur so eine rechtssichere Ausübung des Vorkaufsrechts möglich sei. Die Regierenden appellierten an Bund und Länder, an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten.

«Die gesetzlichen Vorkaufsrechte müssen neu geregelt werden, damit Städte dieses wichtige Instrument weiter nutzen können, wenn es erforderlich ist», erklärte Tschentscher. Die Kommunen hätten nur «wenige Möglichkeiten, Mieterinnen und Mieter wirksam zu schützen», fügte der Münchner Bürgermeister Reiter hinzu. «Mit dem Vorkaufsrecht konnten wir in den vergangenen Jahren oftmals sicherstellen, dass Wohnungen bezahlbar geblieben sind und eben nicht in Luxuswohnungen umgewandelt wurden».

Auch die Bauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte in ihrer Antrittsrede im Bundestag eine Neuregelung insbesondere bei spekulativen Geschäften mit Bauland in Aussicht gestellt. Mit Blick auf brachliegende Grundstücke, bei denen auf Wertsteigerung spekuliert werde, sagte sie, dass Kommunen «möglichst schnell wieder Rechtssicherheit» bei ihren Vorkaufsrechten bekommen sollten.

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