Justizministerium prüft Neuregelung der Insolvenzabsicherung für Airlines

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Deutschland,

Das Bundesjustizministerium zieht eine europaweit einheitliche Kundengeldabsicherung für Insolvenzen von Fluggesellschaften in Betracht.

Germania-Maschine
Germania-Maschine - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Grünen-Politiker Tressel fordert baldige Initiative.

Die Regierung prüfe «eine Neuregelung der Insolvenzsicherung im Reiserecht», antwortete das Ministerium auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion. Europäische Lösungen seien dabei «vorzugswürdig», eine entsprechende Studie der EU-Kommission zu Fluggastrechten erwartet die Regierung noch in diesem Monat. Sie will demnach «konkrete Reformpläne bereits im ersten Quartal 2020» vorlegen.

Zunächst berichtete das «Handelsblatt» am Dienstag über die Antwort des Ministeriums an die Grünen. In dem Papier heisst es, die Regierung vertrete die Auffassung, dass der Insolvenzschutz «verbessert werden kann» - zumindest für Flugreisende, «deren Luftbeförderung nicht Teil einer Pauschalreise ist».

Mit Blick auf den insolventen Reiseveranstalter Thomas Cook und dessen deutsche Tochtergesellschaften kündigte das Ministerium an, es wolle die Insolvenzsicherung im Reiserecht «zeitnah» und «zukunftsorientiert» überprüfen und dabei auch effektive Alternativen zum bestehenden System in Betracht ziehen. Für die dafür erforderliche externe Expertise würden «noch im laufenden Jahr» Beratungsleistungen der Boston Consulting Group eingeholt.

«Eine Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften fehlt schon lange, das ist seit den Pleiten von Air Berlin und Germania klar», erklärte der Grünen-Tourismuspolitiker Markus Tressel am Dienstag. Die Bundesregierung sollte dies jetzt im Paket zusammen mit der Pauschalreise neu regeln. «Künftig müssen Kundengelder wirklich vollständig abgesichert sein, es darf keine Sonderregeln für die Branchenriesen geben», forderte Tressel.

Die Grünen kritisierten in ihrer Anfrage, Reiseveranstalter müssten sich zwar «für den Fall der eigenen Zahlungsunfähigkeit versichern», doch «die dafür in Deutschland festgesetzte Haftungshöchstsumme von 110 Millionen Euro» sei nicht ausreichend. Die Bundesregierung erwiderte, es liege «kein hinreichend qualifizierter Verstoss» gegen die Pauschalreiserichtlinie der EU vor.

Der Reiseveranstalter Thomas Cook war im September pleite gegangen. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte vergangene Woche angekündigt, der Bund werde für die komplette Entschädigung der Kunden sorgen. Die Versicherung des Unternehmens übernimmt nur Schäden in einer Gesamthöhe von 110 Millionen Euro und zahlt den Kunden nur jeweils 17,5 Prozent ihrer Ansprüche.

Das Justizministerium verwies aber darauf, dass sich nach Ansicht der Regierung die Haftungsbegrenzung eines Kundengeldabsicherers «lediglich auf die Erstattungsansprüche der Kunden erstreckt». Deren Rückbeförderung vom Urlaubsort sei «davon unabhängig sicherzustellen». Zurich hatte die Einschränkungen bei der Regulierung der Kundenansprüche auch mit den entstandenen Kosten für ihren Rücktransport im September begründet.

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