Ausländische Seeleute brauchen für Arbeit an Windpark Erwerbstätigkeitserlaubnis

AFP
AFP

Deutschland,

Seeleute aus Nicht-EU-Staaten brauchen einen Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt, wenn sie auf einem vor der deutschen Küste liegenden Schiff arbeiten.

Windpark
Windpark - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesverwaltungsgericht entscheidet in Fall zweier Ukrainer.

Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag im Fall zweier Seemänner aus der Ukraine. Sie verrichteten Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Offshore-Windparks auf einem Schiff, das unter panamaischer Flagge fuhr, und wurden bei einer Kontrolle von der Bundespolizei zur Ausreise aufgefordert. (Az. 1 C 13.19)

Dagegen klagten sie zunächst erfolgreich. Das Bundesverwaltungsgericht gab aber nun der Revision der Bundesrepublik statt. Die Männer bräuchten Aufenthaltstitel, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigten, teilte das Gericht mit. Ein von einem anderen Vertragsstaat ausgestelltes Schengen-Visum reiche nicht aus.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Mädchen aus Freizeitbad Rulantica
19 Interaktionen
Neue Regeln!
Bundeshaus
45 Interaktionen
Laut Umfrage

MEHR IN NEWS

Auffahrkollision Balmenraintunnel
Balmenraintunnel
Sturm Benjamin
«Benjamin»
E-Scooter
1 Interaktionen
Uster ZH

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Henriksen
2 Interaktionen
Fehlstart
Herbststurm «Joshua».
Deutschland
Wendler
59 Interaktionen
Musik-Rechte
maddie verdächtiger
Polizeischutz