Ausländische Grenzgänger müssen Lebenspartnerschaft nicht in Luxemburg eintragen lassen

AFP
AFP

Luxemburg,

Grenzgänger müssen eine in einem anderen EU-Land eingegangene Lebenspartnerschaft nicht in Luxemburg eintragen lassen, um später Ansprüche aus der luxemburgischen Hinterbliebenenpension geltend machen zu können.

EU
Flaggen der EU wehen im Wind. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • EuGH: Eintragung nicht Voraussetzung für Hinterbliebenenpension.

Eine solche Regelung könne Nicht-Luxemburger benachteiligen, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um eine Frau aus Frankreich. (Az. C-731/21)

Mit ihrem ebenfalls französischen Lebenspartner wohnte sie in Frankreich, beide arbeiteten aber in Luxemburg. Der Mann starb bei einem Arbeitsunfall. Die luxemburgische Pensionsversicherungsanstalt gewährte der Frau aber keine Hinterbliebenenpension, da ihre Lebenspartnerschaft nicht in das luxemburgische Personenstandsregister eingetragen worden sei.

Dagegen zog die Frau vor Gericht. Der luxemburgische Kassationsgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Über die Beschwerde der Frau muss er nun selbst entscheiden, ist dabei aber an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

204 Interaktionen
Züge fahren wieder
Yuval Raphael
188 Interaktionen
Voting-Vorwürfe

MEHR IN NEWS

MEHR AUS LUXEMBURG

darden restaurants
1 Interaktionen
Keine Veränderung
eugh
1 Interaktionen
Onlinehandel
Eurozone
2 Interaktionen
0,3 Prozent
Ursula von der Leyen
32 Interaktionen
Urteil