Auflagen nach Triebwerkspannen bei Lufthansa-Tochter Swiss
Triebwerkspannen bei der Lufthansa-Tochter Swiss haben die Luftfahrtbehörden auf den Plan gerufen: Sie ordneten an, dass Piloten der Airbus A220-Maschinen in grosser Höhe vom Gas gehen müssen, wie die EU-Luftfahrtbehörde EASA am Montagabend unter Berufung auf das kanadische Verkehrsministerium mitteilte.

Das Wichtigste in Kürze
- Piloten müssen bei A220-Maschinen vom Gas gehen.
Damit reagieren die Aufseher auf wiederholte Triebwerksausfälle bei Swiss, die zu Notlandungen führten.
Die Auflage besagt, dass die Piloten des A220 ab einer Höhe von 29.000 Fuss (8840 Metern) nur noch 94 Prozent der Motorkraft nutzen dürfen. Sie müssen die automatische Schubkontrolle dafür abschalten. Zudem darf die Flughöhe bei einer Vereisung der Tragflächen 35.000 Fuss (10.668 Meter) nicht übersteigen. Damit soll verhindert werden, dass die Triebwerke überhitzen.
Für die Auflagen sind die Behörden in Kanada zuständig, da der A220 aus einer Flugzeugfamilie stammt, die ursprünglich von dem kanadischen Hersteller Bombardier gebaut wurde.
Zwischen Juli und Oktober mussten mehrere Swiss-Maschinen nach Triebwerksausfällen notlanden. Ein Flugzeug verlor über Frankreich sogar Triebwerksteile. Die Lufthansa-Tochter liess daraufhin alle 29 A220-Maschinen in ihrem Besitz untersuchen. Diese seien jedoch «in einwandfreiem Zustand», teilte die Gesellschaft danach mit.