Der Arbeitgeberverband hat angesichts der bevorstehenden 3G-Regelung am Arbeitsplatz vor hohen zusätzlichen Belastungen für die Betriebe gewarnt.
Corona-Schnelltest
Corona-Schnelltest - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Kampeter: Testen muss vor Arbeitsantritt erfolgen.

«Die Umsetzung einer täglichen Test- und Dokumentationspflicht wird die Betriebe in ihrem Betriebsablauf vor erhebliche Herausforderungen stellen», sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Zeitung «Die Welt» vom Donnerstag. Es wäre daher wünschenswert, dass diese Dokumentationspflichten wie etwa in Österreich nur stichprobenartig erfolgen müssten.

Denkbar sei auch, dass die Beschäftigten ein negatives Testergebnis in elektronischer Form vorlegen müssten und der Arbeitgeber dieses dann verarbeiten könne, sagte Kampeter. So passiere es in Italien. Die Regelung im neuen Infektionsschutzrecht sei eindeutig: «Testen ist keine Arbeitszeit und hat vor Arbeitsantritt zu erfolgen», sagte Kampeter.

Die Kosten der Tests dürften die Betriebe zudem nicht vor neue Belastungen stellen und nicht über die ohnehin schon bestehenden Verpflichtungen, Testangebote zu machen, hinausgehen, forderte der BDA-Hauptgeschäftsführer.

Der Bundestag berät am Vormittag über das neue Infektionsschutzgesetz. Um die hohen Corona-Infektionszahlen in den Griff zu bekommen, ist neben der 3G-Regel am Arbeitsplatz auch eine Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht geplant.

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