Das Seco kontrollierte Preisvergleiche von Onlinehändlern anhand von 644 Artikeln. Insgesamt werden diese korrekt umgesetzt, so das Seco.
Preisvergleich
Lager eines schweizer Onlinehändlers. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Anhand von 644 Artikeln kontrollierte das Seco, wie Onlinehändler Preise vergleichen.
  • Bei den Überprüfungen kam es zu «nur» 13 Verstössen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco hat landesweit die Vergleichspreise von Online-Shops untersucht. Bei insgesamt 644 kontrollierten Artikeln kam es zu 13 Anzeigen wegen nicht korrekt angegebenen Vergleichspreisen.

Die Kontrollkampagne im Rahmen der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) nahm laut einer Mitteilung des Seco vom Montag in diesem Jahr die Preise von im Internet angebotenen Waren wie Möbel, Sportartikel und Unterhaltungselektronik unter die Lupe.

Branche mit insgesamt gutem Resultat

Generell werde die PBV bei den Preisvergleichen mit den eigenen Produkten sowie derer der Konkurrenz gut umgesetzt, so das Fazit: «Sowohl beim Selbstvergleich als auch beim Konkurrenzvergleich waren rund 60 Prozent der kontrollierten Artikel korrekt angeschrieben bzw. die Voraussetzungen für die Verwendung der Vergleichspreise von den Anbietern glaubhaft gemacht worden.»

Beim Selbstvergleich stellt der Anbieter den Preis seinem eigenen laut Seco «unmittelbar vorher praktizierten» Vergleichspreis gegenüber. Ein solcher Preisvergleich sei dann zulässig, wenn der neue, tiefere Preis mindestens halb so lange angeboten werde wie der zuvor verlangte, höhere Vergleichspreis. Dabei gelte eine maximale Angebotsdauer von zwei Monaten.

Regionen für Preisvergleiche unterschiedlich

Ein Preisvergleich mit der Konkurrenz sei dann erlaubt, wenn ein Mitbewerber die überwiegende Menge des gleichen Produkts im relevanten Marktgebiet anbiete. Bei Online-Shops ist das relevante Marktgebiet laut dem Seco in der Regel die ganze Schweiz.

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