Kommenden Februar wird über die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm auf sexuelle Orientierung abgestimmt. Die Argumente der SP erläutert Flavia Wasserfallen.
Flavia Wasserfallen setzt sich für Schwule, Lesben und Bisexuelle ein. - Nau
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Februar kommt die Erweiterung der Rassismusstrafnorm zur Abstimmung.
  • Diese verbietet Aufrufe zu Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.
  • Die SP will damit ein Klima des Hasses unterbinden.

Flavia Wasserfallen in die Höhle des Löwen: An der Delegiertenversammlung der SVP verteidigte die SP-Nationalrätin die Ja-Parole zur Erweiterung der Antirassismusstrafnorm vor 340 Delegierten.

Gerade angesichts des Beispiels eines Zwillingspaars, das aufgrund der Homosexualität seiner Eltern nicht in die Spielgruppe aufgenommen wurde, ist diese Diskussion besonders brisant.

Denn im Wesentlichen hält die Vorlage, die im Februar zur Abstimmung gelangt, folgendes fest: Es darf nicht öffentlich zu Hass oder Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Ethnie, Religionszugehörigkeit und neu auch sexueller Orientierung aufgerufen werden.

SP will kein Klima des Hasses

Für Wasserfallen ist die Erweiterung des Artikels «eine Selbstverständlichkeit». Schlussendlich wolle man durch die Strafnorm ein Klima des Hasses und der Ausgrenzung im Keim ersticken. «Wir sehen immer wieder wie etwa schwule Paare auf der Strasse angegriffen und verletzt werden.»

Solche Ereignisse entstünden auch, so Wasserfallen, wenn im Netz und anderweitig uneingeschränkt Hetze verbreitet werden kann. «Die daraus entstehende Stimmung kann bei Einzelnen dann auch zu tätlichen Angriffen führen. Hier muss man ganz früh ansetzen und genau dabei hilft die Erweiterung der Strafnorm.»

Interview mit Flavia Wasserfallen, Nationalrätin SP (BE). - Nau

Die SVP-Delegierten konnte Flavia Wasserfallen – wenig überraschend – nicht für die Vorlage gewinnen. Die meisten SVPler befürchten, die Meinungsäusserungsfreiheit würde zu stark eingeschränkt.

Für Wasserfallen unverständlich: «Dieselben Befürchtungen bestanden schon 1994, als die Stimmbevölkerung, die Antirassismusstrafnorm annahm. Bewahrheitet haben diese sich aber nicht.»

Zudem seien die verschiedentlich geäusserten Spekulationen, die Vorlage würde auch Witze oder Sprüche im privaten Rahmen verbieten, nicht berechtigt. «Es geht nur um Äusserungen in der Öffentlichkeit, in denen ganz klar zu Hass aufgerufen wird.»

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