Der Spielgruppen-Ausschluss zweier Buben im Aargau wegen ihrer schwulen Eltern ist nicht strafbar. Mit der Abstimmung am 9. Februar könnte sich dies ändern.
Homosexuelles Paar.
Ein homosexuelles Paar aus Lenzburg AG darf seine Kinder nicht in die Spielgruppe bringen. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Buben eines schwulen Paars dürfen im Aargau nicht in die Spielgruppe.
  • Die Schweizer LGBT-Verbände sind schockiert, jedoch nicht überrascht darüber.
  • Sie hoffen nun auf ein Ja zur Abstimmung über den «Schutz vor Hass» am 9. Februar 2020.

Den dreieinhalbjährigen Buben Rafael und Rahul bleibt der Besuch der Spielgruppe in Lenzburg AG verwehrt. Die Spielgruppenleiterin hat die beiden nicht aufgenommen, weil ihre Eltern, zwei Männer, ein homosexuelles Paar sind. Dies sei «weder normal noch natürlich», so das Argument der Leiterin.

Die beiden Buben dürfen wegen ihrer Homo-Eltern nicht in die Spielgruppe. - Keystone

Dieser Fall schockiert die Schweizer Schwulen-, Lesben- und Transgender-Gemeinschaft. «Es ist skandalös, dass das Kindeswohl eines homosexuellen Paars nicht gewährleistet ist. Umso stossender ist, dass es in der Schweiz noch keine Möglichkeiten gibt, sich rechtlich gegen solche Diskriminierungen zu wehren», wird Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross in einer Medienmitteilung zitiert.

Denn zurzeit gibt es in der Schweiz keinen Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung.

Ausschluss wegen Homosexualität wäre neu strafbar

Mit der Abstimmung vom 9. Februar 2020 über den «Schutz vor Hass» könnte sich dies ändern. Mit dieser Erweiterung der Rassismus-Strafnorm wäre ein Ausschluss aufgrund der sexuellen Orientierung in Zukunft strafbar. Das Parlament hatte dieser Erweiterung im Dezember 2018 mit grosser Mehrheit zugestimmt.

Dieser Fall zeige deutlich auf, dass der Schutz vor Hass und Diskriminierung dringend notwendig sei, sagt Cordula Niklaus, Rechtsanwältin und Komiteemitglied von «Ja zum Schutz vor Hass».

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