Aufgänge am Bahnhof werden behindertengerecht angepasst
Um die Bahnhof-Unterführungen für Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen, genehmigt der Stadtrat Bülach einen Vorprojekt-Kredit von 192'000 Franken.

Wie die Stadt Bülach informiert, hat der Stadtrat für die Ausarbeitung eines Vorprojekts zur Anpassung der Aufgänge am Bahnhof an das Behindertengleichstellungsgesetz einen Kredit von 192'000 Franken genehmigt. Gleichzeitig hat er der Kostenaufteilung sowie der Vereinbarung über allgemeine Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen der SBB AG und der Stadt Bülach zugestimmt.
Die Anlagen am Bahnhof Bülach entsprechen in weiten Teilen nicht den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). Um die BehiG-Konformität des Bahnhofs Bülach zu erreichen, sind unter anderem Massnahmen an den bestehenden Aufgängen aus den Personenunterführungen notwendig.
Für das Bauprojekt und die nachfolgenden Phasen bis und mit der Realisierung sind weitere Vereinbarungen zwischen der SBB AG und der Stadt Bülach sowie zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich.










