Der Bundesrat will, dass in Zukunft Studien mit Cannabis erlaubt sind. Von einer Legalisierung könne aber keine Rede sein.
Cannabis öffentlich kaufen: Das sagt Bundesrat Alain Berset über das Vorhaben und seine eigenen Erfahrungen mit Cannabis. - Nau

Bundesrat begrüsst Studien

Um die Probleme mit Cannabis lösen zu können, möchten verschiedene Städte Studien durchführen. Mit dem neuen Gesetz erschafft der Bundesrat die gesetzliche Voraussetzung dafür.

Cannabis in Israel
Eine Arbeiterin untersucht Cannabis-Pflanzen. Der Bundesrat will Studien ermöglichen. - dpa

Gesundheitsminister Alain Berset erklärt: «Die Städte brauchen Erkenntnisse über das Nutzungsverhalten der Cannabiskonsumenten.» Nur so können Massnahmen ergriffen werden, erklärt der Bundesrat.

Nicht jeder darf mitmachen

Gegner befürchten, dass mit diesem Gesetz der ersten Schritt zur Legalisierung von Cannabis erarbeitet wird. Berset widerspricht: «Die Studien sind sehr streng reglementiert und führen auf keine Liberalisierung hin.»

Beispielsweise dürfen nur Erwachsene daran teilnehmen, der Konsum ist an öffentlichen Orten untersagt und die Weitergabe an Dritte verboten.

Berset kiffte auch schon

Der SP-Mann fügt ein Beispiel aus den 90er-Jahren an: «Damals hatten wir ein Problem mit anderen Drogen, die die öffentliche Sicherheit und Gesundheit gefährdeten.»

Damals habe man es mit Studien auch geschafft, den betroffenen Personen zu helfen. Zu einer Legalisierung habe es aber nicht geführt. Dasselbe hat Alain Berset nun also mit dem Cannabis vor.

Selber hat der Gesundheitsminister übrigens auch schon Erfahrungen mit Cannabis gemacht: «Das ist allerdings sehr lange her und die Erfahrungen waren sehr schlecht.»

200'000 Menschen konsumieren in der Schweiz regelmässig Cannabis, obwohl es verboten ist. Dies fördere den Schwarzmarkt und gefährde die öffentliche Sicherheit, sagt der Bundesrat.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat überweist dem Parlament ein Gesetz zu Studien mit Cannabis.
  • Damit sollen die Vor- und Nachteile alternativer Regulierungsformen ermittelt werden.
  • Mit einer Legalisierung von Cannabis habe dieses Gesetz aber nichts zu tun.
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