Ausländische Straftäter werden im Kanton Zug nicht ins Heimatland überstellt. Thomas Werner schreibt in seinem Gastbeitrag vom mangelnden Willen in der Justiz.
Thomas Werner, Präsident SVP
Thomas Werner, Präsident SVP Zug. - SVP Zug

Das Wichtigste in Kürze

  • Ausländische Straftäter werden im Kanton Zug nicht zurückgeführt.
  • SVP-Kantonsrats Thomas Werner sieht fehlenden Willen bei Justiz, Behörden und Regierung.
  • Im Gastbeitrag schreibt er, wie es andere Länder handhaben.
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Die Regierung hat an der letzten Kantonsratssitzung meine Fragen zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats, verurteilte Ausländer zur Verbüssung der Strafe ins Heimatland zu überstellen, beantwortet.

Die Justizvollzugsanstalt Thorberg: Rein numerisch müssten die meisten Insassen Schweizer sein, am zweitmeisten Ex-Jugoslawen und am drittmeisten Italiener. Setzt man die Straftäter aber in ein Verhältnis zur Menge ihrer Landsleute in der Schweiz sind Südwestafrikaner die «bösesten». (Archivbild)
Die Justizvollzugsanstalt Thorberg: Rein numerisch müssten die meisten Insassen Schweizer sein, am zweitmeisten Ex-Jugoslawen und am drittmeisten Italiener. Setzt man die Straftäter aber in ein Verhältnis zur Menge ihrer Landsleute in der Schweiz sind Südwestafrikaner die «bösesten». (Archivbild) - sda - Keystone/ALESSANDRO DELLA VALLE

Es wurden viele Gründe aufgeführt, warum im Kanton Zug seit dem Jahre 2004, also in den letzten 20 Jahren, nicht ein einziges Mal davon Gebrauch gemacht wurde.

Das zeigt, dass das Abkommen entweder das Papier nicht wert ist, auf dem es geschrieben wurde, oder aber, und das wäre die zweite Variante, dass es am Willen unserer Behörden, unserer Regierung und unserer Justiz fehlt.

Über 2400 zurückgeführte ausländische Straftäter in Österreich

Das Übereinkommen des Europarates kann so schlecht nicht sein, denn alleine Deutschland hat im Jahre 2023 123 verurteilte Straftäter gemäss diesem Abkommen in ihr Herkunftsland zurückgeführt. Österreich hat in den letzten 10 Jahren 2451 Personen nach diesem Abkommen zurückgeführt.

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Ein Mitarbeiter der Zuger Polizei. (Symbolbild) - keystone

Die Schweiz hat gemäss Bundesamt für Statistik in den letzten 10 Jahren immerhin 154 Personen zurückgeführt, unser Nachbarkanton Schwyz hat in den letzten 20 Jahren 15 Personen zurückgeführt.

Sollten ausländische Straftäter ihre Haftstrafe im Heimatland verbüssen?

Es ist wohl einfacher, Gründe zu finden, warum etwas nicht umgesetzt werden kann, als verurteilte Ausländer gemäss dem Übereinkommen des Europarats in ihr Heimatland zu überstellen.

Ich hoffe, dass auch im Kanton Zug ein Umdenken stattfindet.

Zum Autor: Thomas Werner ist Präsident der SVP im Kanton Zug und sitzt im Kantonsrat.

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