Das neue EU-Waffenrecht bewegt die Schweiz. Am 19. Mai entscheidet das Volk. Ein Kommentar von BDP-Nationalrätin Rosmarie Quadranti.
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Nationalrätin Rosmarie Quadranti, BDP ZH. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am 19. Mai findet die Abstimmung zum verschärften Waffenrecht statt.
  • Schweizer Politiker äussern sich in der Rubrik «Stimmen der Schweiz» dazu.

Warum muss denn in einer Abstimmung so stark von den Fakten abgedriftet werden oder anders gefragt, sind denn Fakten einfach zu langweilig?

In der Diskussion um die Anpassungen im Waffenrecht jedenfalls wird von den Gegnern nicht mehr mit Fakten argumentiert, sondern mit Angstmacherei. Als müsste das Schweizervolk bewaffnet in einen Krieg ziehen gegen die EU. Dabei geht es doch darum, Verträge einzuhalten, Mitspracherecht zu erhalten und dort sinnvoll anzupassen, wo es nötig ist und mit Verlaub keinem schadet. Die Schweiz hat sich einsetzen können, dass nicht weitere Verpflichtungen aufgenommen wurden, gerade weil sie bei Schengen/Dublin dabei ist, weil die Schweiz ein vertrauenswürdiger Vertragspartner ist.

Langfristiges Denken

Die Gegner behaupten, die Position der Schweiz würde geschwächt, wenn sie sich nicht wehrt. Aber ist denn nicht genau der schwach, der eben nicht mehr mitreden kann?

Es ist richtig, dass möglicherweise weitere Anpassungen hinzukommen, über die dann aber wieder das Stimmvolk abstimmen kann. Also warum denn vorsorglich nein sagen? Warum vorsorglich etwas aufs Spiel setzen, das für die Schweiz Vorteile hat? Der Widerspruch der Gegner liegt hier offen auf: Einerseits wird davon gesprochen, wie wichtig die Schweiz für die EU sei, um gleich darauf zu behaupten, die Schweiz hätte gar nichts zu sagen. Das ist schlicht falsch, beide Behauptungen. Die Schweiz ist wichtig für die EU aber eben doch nicht so wichtig, dass sie einen kompletten Alleingang gehen kann, die Schweiz hat etwas zu sagen, wie in dieser Anpassung bewiesen wurde. Gerade weil weitere Verschärfungen abgelehnt wurden und deshalb jetzt gar nicht zur Diskussion stehen.

Die Fakten klären

Und dann noch eine kleine Anmerkung zum Volkswillen: Die Gegner behaupten, dass diese Anpassungen deckungsgleich seien mit der abgelehnten Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt». Diese Initiative wollte viel die grösseren Einschränkung und richtig, sie wurde abgelehnt. Aber der Volkswille ist nicht 2011 stehen geblieben und wir können heute abstimmen. Wir brauchen dafür aber Fakten und reale Einschätzungen.

Darum noch einmal: Die Anpassungen sind minimal. Es ändert sich nichts für Soldatinnen und Soldaten, nichts für Besitzer von halbautomatischen Waffen mit grossem Magazin, deren Waffe registriert ist, nichts für Besitzerinnen und Besitzer von ehemaligen Ordonnanzwaffen, die direkt von der Armee übernommen wurden, nichts für Jägerinnen und Jäger. Betroffen sind lediglich Mitglieder eines Schützenvereins, weil sie ihre Mitgliedschaft nach 5 und 10 Jahren nachweisen müssen. Personen, die keinem Verein angehören, müssen nachweisen, dass sie regelmässig schiessen, nicht-registrierte halbautomatische Waffen können nachregistriert werden. Sammler und Museen müssen nachweisen, dass sie die Waffen sicher aufbewahren und Waffenhändler müssen elektronische Meldungen machen von Käufen und Verkäufen, Waffenhersteller und Importeure müssen wesentliche Bestandteile künftig markieren.

Die Gefahr aber, dass wir bei einer Ablehnung den Schengenvertrag verlieren, die besteht. Klar, es gibt eine Übergangsfrist, in der die Schweiz dann auf eine Einigung hoffen kann. Ohne Mitspracherecht.

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