Reise-Kolumnist Marco Amos erklärt, wie Sie Ihr Feriengeld am besten absichern können. Seine acht Tipps machen eine sorgenfreie Buchung möglich.
Palmenstrand
Ferien am Palmenstrand gebucht – doch was passiert, wenn der Reiseveranstalter pleitegeht? (Symbolbild) - unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele buchen ihre Ferien über ein Reisebüro – doch was, wenn dieses plötzlich pleitegeht?
  • Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihr Geld im Vorhinein abzusichern.
  • Der Geschäftsführer des Garantiefonds der Reisebranche, Marco Amos, stellt diese vor.
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Das Frühjahr ist schon bald passé und die grossen Ferien sind gar nicht mehr so weit. Wer bereits gebucht hat, kann jetzt schon in Vorfreude schwelgen. Doch: Wer bereits gebucht hat, hat meist auch schon einen Grossteil des Geldes bezahlt und dem Reisebüro, dem Reiseveranstalter oder der Buchungsplattform damit einen erheblichen Vertrauensvorschuss gewährt.

Frage: Wissen Sie, was mit diesem Geld passiert, wenn das Reisebüro oder der Veranstalter in der Zwischenzeit in Konkurs geht? So wie gestern, als mit FTI der drittgrösste deutsche Reiseveranstalter leider pleiteging.

Wie buchst du Ferien?

Ich kann Ihnen sagen: Wenn Ihr Vertragspartner eine Kundengeldabsicherung hat, ist alles im grünen Bereich. Wenn nicht, bleiben Sie im Ernstfall auf den Kosten sitzen. Und das, obwohl bei Pauschalreisen (also der Verbindung von mindestens zwei Reisekomponenten wie Zug und Unterkunft) eigentlich der Veranstalter in der Verantwortung ist.

Auf keinen Fall möchte ich Ihnen die Vorfreude auf Ihre Sommerferien verderben. Und es passiert ja auch nicht gerade jede Woche, dass Reiseanbieter pleitegehen.

Darum möchte ich Folgendes raten:

1. Achten Sie darauf, dass Ihr Reisebüro bzw. die Stelle, bei der Sie buchen, die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorgaben erfüllt.

2. Fragen Sie ungeniert nach einem entsprechenden Nachweis, dass Sie bei Zahlungsunfähigkeit Ihres Vertragspartners keinen Schaden erleiden (Stichwort «Kundengeldabsicherung»).

3. Kann der Reiseanbieter auf Anfrage keine Absicherung nachweisen, dürfen Sie (schriftlich!) jederzeit und kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

4. Einfaches Erkennungsmerkmal: Wer eine Kundengeldabsicherung hat (es gibt verschiedene), weist dies in den meisten Fällen sehr gut erkennbar anhand eines entsprechenden Siegels aus (zum Beispiel «Reisegarantie»). Sie finden dieses Gütesiegel in den Verkaufsstellen (oft an der Tür oder am Fenster), in den Reisekatalogen, im Internet oder in den schriftlichen Unterlagen Ihres Reisebüros.

Marco Amos
Marco Amos (56) ist Geschäftsführer des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. - zVg

Weiterhin sollten Sie bedenken:

5. Wenn Sie auf einer x-beliebigen Reiseplattform buchen, prüfen Sie, wer Ihr eigentlicher Vertragspartner ist. Viele Plattformen sind nur Wiederverkäufer.

6. Beachten Sie die obigen Punkte auch, wenn Sie im Ausland buchen oder wenn es sich «nur» um eine Bergtour mit Übernachtung in der Schweiz handelt.

7. Falls Sie aufgrund einer entfallenen Reise noch über Gutscheine verfügen, lassen Sie diese nicht zu lange liegen und buchen Sie am besten gleich eine neue Pauschalreise.

8. Besonders unangenehm ist es, wenn Sie bereits auf Reisen sind und aufgrund eines Schadenfalles Ihre Rückreise ins Wasser zu fallen droht. Als Pauschalreisender haben Sie einen Anspruch darauf, Ihr bezahltes Geld zurückzuerhalten oder Ihre Reise zu Ende zu bringen.

Fazit: Halten Sie doch beim nächsten Mal Ausschau nach dem Siegel oder trauen Sie sich zu fragen. Es gibt Ihnen ein gutes Gefühl, auf der sicheren Seite zu sein. Schöne Ferien!

Zum Autor: Marco Amos (56) ist der Geschäftsführer des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Amos ist Betriebswirtschafter, wohnt in Zürich, ist verheiratet und hat zwei Kinder.

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