Christian Wasserfallen (FDP) begründet, warum die Schweizer Stimmbevölkerung die «Unternehmens-Initiative» – wie er sie nennt – ablehnen müsse.
Christian Wasserfallen (FDP).
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Das Wichtigste in Kürze

  • Christian Wasserfallen (FDP) äussert sich zur Konzern-Initiative.
  • Er argumentiert in seinem Gastbeitrag, warum diese abgelehnt werden müsse.

Die Unternehmensverantwortungs-Initiative und der geforderte neue Artikel in der Bundesverfassung tragen den offiziellen Titel: «Verantwortung von Unternehmen». Das Wort «Konzern» kommt im Text nirgends vor.

Betroffen sind demnach grundsätzlich alle Unternehmen - auch die KMU. Auffällig ist, dass die Initianten klare Feindbilder in Form von ein paar wenigen Grossunternehmungen bewirtschaften.

Es werden ewig die gleichen Fälle gezeigt. Fälle, die im entsprechenden Land vor Ort vor Gericht zu bringen sind.

Schweiz international als vorbildlicher Partner

Im heutigen Gesellschafts- und Wirtschaftssystem haben sich die OECD-Nachhaltigkeitsziele mit 17 verschiedenen Kriterien durchgesetzt. Transparent und lösungsorientiert werden verschiedene Länder miteinander verglichen und Umsetzungsmassnahmen getroffen.

Christian Wasserfallen (FDP)
Christian Wasserfallen (FDP) im Bundeshaus. - keystone

Die Schweiz liegt weltweit auf dem guten 15. Rang – Tendenz aufsteigend. Unsere Werte-Vorstellungen sind sehr hoch und werden international ausserordentlich geschätzt. Die positiven Ausstrahlungseffekte der Schweiz machen uns im Ausland zu wichtigen Partnern.

Im Gegensatz zur international breit abgestützten Praxis des konstruktiven Dialogs und der Lösungsfindung, fordert die UVI Klagen, Gerichtsprozesse und will Schweizer Unternehmen direkt in der Schweiz bestrafen. Teuer bezahlte Wirtschaftsanwälte und gut organisierte Kläger sollen vor Gericht aufeinander losgehen.

Konzernverantwortungsinitiative
Die Konzernverantwortungsinitiative wurde 2016 eingereicht. - Keystone

Am Ende werden dann Vergleichszahlungen erpresst. Das Geld wird in langwierigen Prozessen verschwendet und fehlt dann bei wichtigen Investitionen. Es gibt nur Verlierer!

Die 3 giftigen Forderungen der Initiative

1. UVI fordert direkte Klage in der Schweiz

Eine Person im Ausland kann neu direkt vor einem Schweizer Gericht klagen, wenn sie durch eine Firma einer Schweizer Unternehmung geschädigt wurde.

Statt wie üblich lokal vor Gericht zu gehen, werden die ortsansässigen Behörden ignoriert und der Prozess findet direkt in der Schweiz statt. Die Klage einer NGO könnte bspw. dazu führen, dass ein Kreisrichter aus St. Gallen Verstösse in Panama untersuchen muss.

2. UVI fordert weltweit Schweizer Recht - allein gegen Schweizer Unternehmen

Die UVI – es ist kaum zu fassen – fordert, dass sämtliche Bestimmungen ausnahmslos weltweit gelten. Die Schweiz spricht somit anderen Ländern die Fähigkeit und das Recht ab, auf ihrem eigenen Boden nach eigenen Vorstellungen für Recht und Ordnung zu sorgen.

Dieses herrschaftliche Verhalten kannte man bisher eher aus Kolonialzeiten und aus den USA mit ihren weltweiten erpresserischen Klageandrohungen.

3. Sorgfaltsprüfung für «sämtliche Geschäftsbeziehungen» mit Beweislastumkehr

Ohne Verschulden kann künftig eine Schweizer Unternehmung direkt in der Schweiz mit einer Klage eingedeckt werden. Den Beweis, dass alle Sorgfaltspflichten inklusive «sämtlicher Geschäftsbeziehungen» eingehalten wurden, liegt beim Unternehmen. Eine Beweislastumkehr des Schreckens.

Es ist praktisch unmöglich, sämtliche Geschäftsbeziehungen in der Industrie einer scharfen Prüfung der Sorgfaltspflicht zu unterziehen. Schon einfache Elektronik beinhaltet schnell einmal über 100 Komponenten, welche von mehreren Dutzend Herstellern stammen. Welches KMU will so noch in internationalen Märkten tätig sein?

Negative Konsequenzen der UVI - schadet allen, hilft niemandem

Die UVI schwingt als grosse Moralkeule über allen im Ausland tätigen Schweizer Firmen. Ständig muss mit einer Klage gerechnet werden, weshalb die lückenlose Prüfung der Sorgfaltspflicht sämtlicher Geschäftsbeziehungen konstant enorm aufwendig erfolgen muss.

Damit werden ausgerechnet Schweizer Firmen mit hohen Werte-Standards im Ausland gegenüber der ausländischen Konkurrenz wesentlich benachteiligt.

Die UVI beschreitet konsequent den Gerichtsweg in der Schweiz. Drohen Klagen und Gerichtsprozesse, werden Transparenz sowie Dialog mit Behörden und NGOs vor Ort abgebrochen. Die Fronten verhärten sich zum Nachteil aller Beteiligten.

Die UVI macht in sämtlichen Geschäftsbeziehungen im Ausland eine Neubeurteilung der Haftungsrisiken notwendig. Wer nicht nach westlichen Standards produzieren kann, muss von der Zusammenarbeit ausgeschlossen werden.

Vielen ortsansässigen Firmen droht der Kollaps. Noch krasser wird es, wenn sich Schweizer Unternehmen ganz aus den Risikogebieten zurückziehen. Wer folgt danach? «Bessere» Firmen? Wohl kaum!

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