Zweitwohnungen: Wellnessbereich gehört zur Hauptnutzfläche

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Wellnessbereiche zählen gemäss dem Zweitwohnungsgesetz zur Hauptnutzfläche einer Wohnung. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

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    Wellnessbereiche zählen zur Hauptnutzfläche einer Wohnung. Dies hat das Bundesgericht entschieden. - keystone

    Wellnessbereiche sind bei Zweitwohnungen bei der maximalen Vergrösserung der Fläche bei Renovationen von Altbauten zu berücksichtigen. Sie gehören zur Hauptnutzfläche dazu, wie das Bundesgericht entschieden hat.

    Anlass des am Montag publizierten Urteils des Bundesgerichts war der Abbruch und Neubau eines Chalets in der Walliser Gemeinde Val de Bagnes. Das Gebäude stammt aus der Zeit vor Erlass des Zweitwohnungsgesetzes.

    Gemäss diesem dürfen altrechtliche Wohnungen bei einem Um- oder Neubau um maximal 30 Prozent der bestehenden Hauptnutzfläche vergrössert werden.

    Im konkreten Fall plante die Bauherrschaft ein Chalet mit zwei Wohnungen und einem grossen Wellnessbereich mit Pool, Jacuzzi, Sauna und Fitnessraum sowie einem Spielzimmer. Sie argumentierte, diese Räume seien sekundäre Nutzflächen und fielen nicht unter die 30-Prozent-Beschränkung.

    Für Erholung bestimmt

    Das Bundesgericht folgt dieser Sichtweise nicht. Solche Räume dienten dem Komfort und der Erholung der Bewohner und seien daher der Hauptnutzfläche zuzurechnen. Sie seien nicht mit Kellern oder Waschküchen vergleichbar, die als sekundäre Flächen gelten.

    Die Lausanner Richter stützten sich dabei auch auf die Einschätzung des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE). Mit der Einrechnung der Wellness- und Freizeitflächen überschritt das Projekt die zulässige Vergrösserung deutlich. Das Gericht wies die Beschwerden der Bauherren und der Gemeinde Val de Bagnes ab. (Urteile 1C_317/2025, 1C_319/2025 vom 11.8.2026)

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    Kommentare

    User #3494 (nicht angemeldet)

    falsch deklariert, das ist ein Lagerraum um Fleisch zu trocknen ;-)

    User #4657 (nicht angemeldet)

    Guter Entscheid, wir bräuchten Wohnungen und nicht nur exentrische Wohlfühloasen.

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