Zwei Vorschläge für Weiterentwicklung des Schienengüterverkehrs
Der Transport von Gütern per Bahn soll in der Schweiz neu gedacht werden. Zwei Varianten für diese Reformation wurden nun vom Bundesrat vorgeschlagen.

Das Wichtigste in Kürze
- Für die Reformation des Güterverkehrs per Bahn hat der Bundesrat zwei Vorschläge gemacht.
- Dabei ist der Hauptunterschied die finanzielle Unterstützung durch den Bund.
- Bis im Februar 2023 dauert die Vernehmlassung.
Der Bundesrat hat zwei Varianten vorgeschlagen, um den Transport von Gütern per Bahn innerhalb der Schweiz zu reformieren. Hauptunterschied ist die finanzielle Unterstützung durch den Bund. Die Vernehmlassung dauert bis 24. Februar 2023.
Die Kosten für die Variante mit Unterstützung des Bundes belaufen sich für einen Zeitraum von vier Jahren auf rund 600 Millionen Franken. Bei der zweiten Variante mit dem Ziel der Eigenwirtschaftlichkeit summiert sich der Betrag auf 120 Millionen Franken. Das teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Finanziell unterstützt würde in der ersten Variante vor allem der sogenannte Wagenladungsverkehr, der einen bedeutenden Teil der Bahn-Gütertransporte im Inland ausmacht. Einzelne Wagen oder Wagengruppen werden eingesammelt, zu Zügen formiert und in Rangierbahnhöfe geführt. Dort werden je nach Bestimmungsregion der Ladungen neue Züge zusammengestellt. Eigenwirtschaftlichkeit ist gemäss Bundesrat da eine Herausforderung.
Die zweite Variante würde laut Bundesrat dazu führen, dass der momentan nicht kostendeckende Wagenladungsverkehr auf die Strasse verlagert würde. Dort käme es demnach zu einer Zunahme von 650'000 Lastwagen pro Jahr.
Bei beiden Varianten unterstützt wird die digitale, automatische Kupplung für den Schienengüterverkehr sowie die Rheinschifffahrt.