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Zwei Männer wegen Sex mit 13-Jähriger vor Zürcher Gericht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Zwei Männer aus dem Aargau stehen heute wegen sexueller Handlungen mit einer 13-Jährigen am Katzensee vor dem Zürcher Obergericht.

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Zwei Männer aus dem Aargau stehen wegen sexueller Handlungen mit einer Minderjährigen vor Gericht. (Symbolbild) - keystone

Zwei junge Männer aus dem Aargau müssen sich heute Donnerstag wegen sexueller Handlungen mit einer 13-Jährigen vor dem Zürcher Obergericht verantworten.

Für die Staatsanwaltschaft waren die Vorfälle am Katzensee eindeutig Schändung.

Die Ereignisse passierten an der Geburtstagsparty einer 15-Jährigen, wie es in der Anklageschrift heisst. Die beiden Männer sollen dabei gewesen sein, weil sie Wodka für die Minderjährigen besorgt hätten. Offenbar kannten die beiden einige der anwesenden Mädchen.

Dass es am Katzensee bei Regensdorf ZH schliesslich zu sexuellen Handlungen kam, ist bewiesen: Die Männer filmten einige davon.

Das 13-jährige Mädchen sei aber stark betrunken gewesen, den Männern müsse der «willenlose» Zustand aufgefallen sein, heisst es in der Anklageschrift.

Mädchen gab falsches Alter an

Entsprechend fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Schändung. Das Bezirksgericht Zürich, die Vorinstanz, verurteilte die Männer wegen fahrlässiger sexueller Handlungen mit Kindern und weiterer Delikte.

Die Männer hätten sich über das Alter der 13-Jährigen informieren müssen, so das Gericht. Dass sie selber ein falsches Alter angab, schütze die Männer nicht vor Strafe.

Die Schändung sah das Bezirksgericht aber nicht als erwiesen an. Der Schweizer wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, der Serbe zu 12 Monaten bedingt. Sie müssten die Strafen also nicht absitzen.

Keine Landesverweisung für den Serben

Beide kassierten zudem bedingte Geldstrafen wegen anderer Delikte. Auch Tätigkeitsverbote mit Kindern sprach das Gericht aus. Gegen den Serben stand zudem auch noch eine Landesverweisung im Raum. Das Bezirksgericht lehnte diese jedoch ab.

Der in der Schweiz aufgewachsene junge Vater sei ein Härtefall. Wann das Obergericht das Urteil eröffnen wird, ist noch offen.

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