Zwei Fünftel mehr Schlichtungsverfahren im ersten Halbjahr 2023
Miet- und Pachtrechtliche Schlichtungsverfahren im ersten Halbjahr 2023 steigen um 42,2 Prozent.

Im ersten Halbjahr 2023 sind 42,2 Prozent mehr neue miet- oder pachtrechtliche Schlichtungsverfahren eröffnet worden als in der zweiten Jahreshälfte 2022. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) vermutet die Erhöhung des hypothekarischen Leitzinssatzes am 2. Juni als Grund. Die Zahl der eingeleiteten Schlichtungsverfahren stieg zwischen Januar und Ende Juni auf 17'519, wie das BWO am Dienstag mitteilte.
Demnach stieg im Kanton Zürich die Zahl der Neueingänge um mehr als das Doppelte. Allein diese Fälle machten über ein Viertel der landesweiten Neueingänge aus. In Luzern, Uri und Schwyz gab es eine Verdoppelung, in Genf hingegen einen minimalen Rückgang.
Zahlreiche Verfahren: Ein Überblick
Zusammen mit den Neueingängen behandelten die Schlichtungsbehörden im ersten Halbjahr 23'723 Verfahren. Sie schlossen dabei insgesamt13'395 ab – das sind 1709 mehr als im letzten Halbjahr von 2022. Dabei schlossen die Parteien in 56,2 Prozent einen Vergleich, anerkannten die Klage oder zogen diese zurück.
Nicht einig wurden sich die Kontrahenten in 15,1 Prozent der Fälle, was zur Klageberechtigung führte. 21,3 Prozent der Fälle regelten sich durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht.
Die häufigsten Gründe für Verfahren
Die häufigsten Gründe für die erledigten Verfahren waren im Berichtssemester Vertragskündigungen (16,7 Prozent) und Zahlungsaufforderungen (14 Prozent). Der Anteil der Mietzinsanfechtungen stieg gegenüber dem letzten Semester von 2022 von 7,2 auf 9,6 Prozent. Und die Nebenkostenverfahren wuchsen von 3,2 auf 4 Prozent.