Zürich: Zu schlau für den Kindergarten? Eltern klagen
Im Bezirk Dielsdorf kämpft eine Familie dafür, dass sich ihre eigentlich noch im Kindergartenalter befindende Tochter früher eingeschult wird.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mädchen soll früher in die Schule als eigentlich vorgesehen.
- Die Eltern halten das Kind für hochbegabt und unterfordert.
- Mit dem Fall muss sich nun sogar das Bundesgericht beschäftigen.
Die Eltern sind einer Meinung, die Schulpsychologin widerspricht. Streitpunkt: Ein kleines Mädchen, welches sich eigentlich noch im Kindergartenalter befindet.
Im Raum steht die Frage, ob das Kind frühzeitig in die Schule versetzt werden soll. Wie die «NZZ» berichtet, schaffte es der Streit gar bis vor Gericht.
Zwei Gutachten mit unterschiedlicher Auffassung
Doch der Reihe nach: Im Januar vergangenen Jahres tun die Eltern ihre Sorgen gegenüber der Schulleitung kund. Die Tochter sei unglücklich und fühle sich nicht ausreichend gefordert. Die anderen, gleichaltrigen Kinder nehme sie als unreif war.
Sie wollen, dass die Tochter das zweite Kindergartenjahr überspringt und bereits nach dem ersten eingeschult wird.
Die Kindergärtnerin pflichtet der Darstellung nur teilweise bei. Sie gibt laut «NZZ» zu bedenken, dass es bei dem Kind noch an emotionaler Reife mangelt.
Im nächsten Schritt gelangt das Mädchen an die Schulpsychologin für eine weitere Einordnung. Diese attestiert keine Hochbegabung trotz «überdurchschnittlicher kognitiver Entwicklung».
Auch gebe es gewisse Verhaltensauffälligkeiten. Gemäss der Schulpsychologin sollte das Kind im Kindergarten bleiben.
Pikant dabei: Parallel zum offiziellen Bericht der Schulpsychologin liess die Familie, die im Bezirk Dielsdorf lebt, privat ein zweites Gutachten anfertigen. Dieses kommt zu einem erheblich anderen Schluss. Kurz gesagt, es empfiehlt eine direkte Versetzung in die Schule.
Die Schulpflege folgt jedoch der Einschätzung der Schulpsychologin. Daraufhin kommt es zu einem Rekurs beim Bezirksrat – erfolglos. Der Gang vors Verwaltungsgericht bringt den Eltern dann aber zumindest einen Teilerfolg.
Verwaltungsgericht: Erst Teilerfolg – dann Ablehnung
Aus praktischen Gründen ordnet das Gericht an, dass das Kind ab Sommer 2025 die Schule besucht. Es sei zumutbarer, es nachträglich wieder zurückzuversetzen, sollte der Rekurs abgelehnt werden, als umgekehrt.
So kam es dann auch. Der Rekurs wurde abgelehnt. Wie die «NZZ» schreibt, ist jedoch aus dem Urteil nicht ersichtlich, ob das Mädchen wirklich wieder zurückgestuft wurde.
Ein Ende der Saga ist jedenfalls noch nicht erreicht. Beim Bundesgericht ist eine Beschwerde hängig.








