6-Jährige ändert Namen – das gibt’s auch in der Schweiz

Stephan Felder
Stephan Felder

Zürich,

Eltern können in der Schweiz – anders als etwa in den USA – nicht einfach so den Vornamen ihrer Kinder ändern. Das Gesetz verlangt triftige Gründe.

Baby
Viele Namen werden geändert, bevor ein Kind seinen ersten Geburtstag feiert. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Namensänderungen bei Minderjährigen sind in der Schweiz keine Seltenheit.
  • Allein in den Kantonen Zürich und Bern gehen jährlich rund 150 Gesuche ein.
  • Besonders viele Namensänderungen erfolgen im ersten Lebensjahr.

Ende Januar machte ein Fall aus den USA Schlagzeilen: Die 6-jährige Margaret aus dem Bundesstaat Michigan liess mit der Zustimmung ihrer Eltern ihren Vornamen ändern. Nau.ch berichtete.

Margaret habe ihren Namen «gehasst, seit sie sprechen konnte», sagt ihre Mutter. Ihre Tochter habe den Namen «vollständig abgelehnt» und seither darauf bestanden, Maisie genannt zu werden.

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Margaret (6) heisst jetzt Maisie - weil ihr der Name besser gefällt. - Screenshot

Namensänderungen bei Kindern – gibt es das auch in der Schweiz? Nau.ch hat bei den Zivilstandsämtern in Zürich und Bern nachgefragt.

90 Gesuche in einem Jahr allein im Kanton Zürich

«Namensänderung bei Kindern ist gar nicht so selten», erklärt Markus Stoll, Abteilungsleiter Zivilstandswesen im Kanton Zürich.

Im Jahr 2025 habe das Zivilstandsamt knapp 90 Gesuche von Minderjährigen erhalten. 28 Gesuche betrafen Kinder, die ihren ersten Geburtstag noch nicht erreicht haben.

Die Zahlen sind – gemessen an der Bevölkerungszahl – im Kanton Bern praktisch identisch. Urs Arn vom Amt für Bevölkerungsdienste erklärt: «In den letzten Jahren waren es im Kanton Bern rund 60 Vornamensänderungsgesuche von minderjährigen Personen pro Jahr.»

Auch in der Schweiz wird bei Minderjährigen also häufig der Name gewechselt. Allerdings mit einem grossen Unterschied zu den USA.

«Achtenswerte Gründe» für einen Namenswechsel

In Nordamerika ist der Name stark mit den Persönlichkeitsrechten verknüpft und darf daher äusserst individuell gehandhabt werden. Sprich: Gefällt mir der Name nicht, kann ich ihn einfach wechseln.

In der Schweiz dagegen braucht es gemäss Zivilgesetzbuch «achtenswerte Gründe» für einen Namenswechsel.

«Achtenswerte Gründe» können anstössige oder lächerliche Namen sein. Oder Namen, die psychisches Leid verursachen oder Personen ausgrenzen.

Hast du schon einmal über einen Namenswechsel nachgedacht?

Möglich sind auch familiäre Gründe, nach einer Scheidung der Eltern zum Beispiel. Oder schliesslich eine Anpassung der Geschlechtsidentität.

Blosses «Nicht-Gefallen» wie im Fall von Maisie in den USA reicht für einen Namenswechsel indes nicht.

Viele Änderungen im ersten Lebensjahr

Mit welchen Gründen sind denn die Schweizer Ämter konfrontiert? Und woher kommen die vielen Gesuche für Kinder, die unter einem Jahr alt sind?

Markus Stoll erzählt: «Eltern müssen bei der Geburt eine Namenskarte ausfüllen. Was dort drauf steht, gilt dann im Zivilstandswesen als verbindlich.»

Es komme aber relativ oft vor, dass Eltern in der Hitze des Gefechts kurz nach der Geburt einen Fehler machen. Oder den zweiten Vornamen vergessen anzugeben. «Daher passieren viele Änderungen im ersten Jahr», erklärt Stoll.

Kind
Wird ein Kind für seinen Namen gehänselt, ist das ein legitimer Grund für einen Namenswechsel. - keystone

Es komme auch vor, dass ein Name eine Hommage zum Beispiel an die Grosseltern sei. Man sich dann aber mit dieser Person zerstreite.

Und nicht zuletzt beträfen viele Änderungswünsche Namen von fremdsprachigen Personen, die neu in die Schweiz gezogen sind. Und deren Namen im deutschen Sprachraum plötzlich eine andere Bedeutung erhalten.

Fremdsprachige Namen mit anderer Bedeutung

Stoll nennt ein Beispiel: «Oral ist im Türkischen ein geläufiger Jungen-Name. Auf Deutsch hat das Wort eine ganz andere Bedeutung. Lebt das Kind in der Schweiz, kann es Hänseleien ausgesetzt sein. Dies kann ein Grund darstellen, den Vornamen zu wechseln.»

Auch im Kanton Bern gibt es vielfältige Gründe für einen Namenswechsel. Urs Arn sagt: Das kann von einem Bindestrich löschen oder hinzufügen bis zur Streichung des zweiten Vornamens gehen.»

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Im US-Bundesstaat Michigan hat ein Ehepaar der Namensänderung ihrer 6-jährigen Tochter zugestimmt. - Instagram / @amandabids

Klar ist: Den Namen kann man nicht einfach so wechseln. Dafür muss beim Zivilstandsamt ein Gesuch eingereicht werden.

Und Gesuche können auch abgelehnt werden. Nämlich dann, wenn der Wunsch nicht die Intensität hat, um, rechtlich als «achtenswerter Grund» anerkannt zu werden.

Zweimal vorbeigehen ist keine gute Idee

Markus Stoll kennt auch weitere Gründe für eine Ablehnung: «Es gibt Eltern, die in kürzester Zeit zweimal vorbeikommen, weil sie sich mit der Namenswahl des Kindes nicht sicher sind. Bei einer Unsicherheit der Eltern wird oft abgelehnt.»

Und: «Wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben und ein Elternteil nicht einverstanden ist: Dann kann das Gesuch gar nicht erst geprüft werden.»

In den USA waren die Eltern mit dem Namenswechsel von Maisie einverstanden. In der Schweiz wäre dieser aber trotzdem nicht so einfach über die Bühne gegangen.

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Kommentare

User #5976 (nicht angemeldet)

Die Kleine hat doch eine Meisi 🐦

User #4691 (nicht angemeldet)

Nemo bennent sich um in Dori.

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