Zürich: Geschlecht ändern ist billiger als Namen ändern
In Zürich kostet die Änderung des Namens achtmal so viel wie die Änderung des Namens und des Geschlechts. Die Ombudsstelle begründet es mit dem Aufwand.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Namensänderung kostet in Zürich 600 Franken, was mit dem Aufwand begründet wird.
- Die Änderung des Namens bei der Geschlechtsanpassung ist mit 75 Franken viel günstiger.
- Der Grund ist der tiefere Aufwand, was politisch gewollt sei.
Ein 15-Jähriger wollte im Kanton Zürich seinen Namen ändern lassen. Sein mittlerer Vorname war jener des Vaters, mit dem er keinen Kontakt mehr hatte. Mit seiner Mutter ging er zum Gemeindeamt, wo ihm mitgeteilt wurde, dass der Vorgang im regulären Tarif 600 Franken kostet. Darüber berichtet die «NZZ».
Der Mutter fiel etwas auf: Eine Änderung des Namens zusammen mit der Änderung des Geschlechts wäre deutlich günstiger. Dies kostet bloss 75 Franken. Sie wandte sich deswegen an das Bundesamt für Justiz.
Von dort erhielt sie eine Begründung für die unterschiedlichen Kosten, deren Logik sie nicht folgen konnte. So sei eine Namensänderung aufwendig. Eine Anpassung des Geschlechtseintrags und die damit verbundene Namensänderung hingegen seien einfach und unbürokratisch vorzunehmen.
Die Mutter schrieb in der Folge der Zürcher Ombudsstelle. In ihrem Jahresbericht schlüsselt sie die Kosten auf: Für eine Namensänderung brauche es eine telefonische Beratung, eine Zuständigkeitsprüfung, ein Aktenstudium, rechtliches Gehör, eine Befragung der Gesuchsteller. Zudem müssten ärztliche Zeugnisse gewürdigt, eine Verfahrensbeistandschaft bei Minderjährigen ernannt und die Zustellung von Korrespondenzen ins Ausland geregelt werden.
Aufwand für Geschlechtsänderung bloss 30 Minuten
All diese Schritte bedeuten rund vier Stunden Arbeit für das Gemeindeamt. Pro Stunde werden 150 Franken verrechnet, so kommt man auf den Preis von 600 Franken.
Die Änderung des Geschlechtes benötigt diese Abklärungen nicht, keine Arztzeugnisse werden verlangt. Die Person muss bloss eine Erklärung abgeben, die innerliche feste Überzeugung muss nicht belegt werden. Folglich ist auch der Aufwand für das Gemeindeamt gering, er wird mit einer halben Stunde und somit 75 Franken verrechnet.
Die Ombudsstelle teilte der Mutter mit, dass Geschlechtsänderungen bewusst günstig seien, es sei bundespolitisch so gewollt. Der Geschlechtseintrag soll unkompliziert geändert werden können. Somit hat die Ombudsstelle auch keine Möglichkeit, die Tarifstruktur anzupassen. Die Mutter und ihr Sohn müssen also die 600 Franken bezahlen.