Eine Frau aus Winterthur steht vor Gericht – sie soll ihren Hund ans Auto gebunden und ihn hinter sich her geschliffen haben.
Sennenhund
Die Seniorin holte sich einen besonders grossen und schweren Hund. - pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • In Winterthur steht eine 67-Jährige vor dem Bezirksgericht.
  • Sie soll ihren Schweizer Sennenhund massiv gequält haben.
  • Wegen ihrer Tat wurde sie nun verurteilt.
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Eine 67-jährige Seniorin steht wegen Tierquälerei vor dem Bezirksgericht.

Die Anklage: Sie soll ihren störrischen Schweizer Sennenhund an ihr Auto gebunden haben. Das arme Tier hatte sie schliesslich hinter sich hergezogen.

Die Rentnerin aus dem Bezirk Winterthur hatte ihren Hund nach einem Spaziergang an ihrem Subaru befestigt. Er soll sich geweigert haben, ins Auto zu steigen, heisst es. Mit einer Geschwindigkeit von etwa 10 bis 20 Kilometern pro Stunde fuhr sie los.

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Der Hund wurde gezwungen, auf der rauen Teerstrasse hinter dem Auto herzulaufen. Der Hund konnte logischerweise nicht mithalten und wurde mitgeschleift, berichtet «20 Minuten».

Erst als ein anderer Autofahrer hupte und die Frau zum Anhalten brachte, endete das Martyrium des Tiers.

Der Sennenhund erlitt schwere Verletzungen – seine Krallen waren gesplittert und er hatte Schürfwunden an Pfotenballen sowie Beinen.

Seniorin unterschätzt Hundehaltung

Nachdem der verletzte Hund ins Tierspital gebracht worden war, wurde er sofort vom Veterinäramt beschlagnahmt. Zuvor mussten zahlreiche offene Wunden genäht werden. Die Rentnerin hat ihren Hund seitdem nicht mehr gesehen.

Die Frau, die seit 2021 verwitwet ist, hatte den Hund erst im Januar 2022 gekauft. Sie hatte zuvor nie einen Hund besessen und war daher unerfahren in der Haltung eines solchen Tieres. Sie wollte einen Begleiter haben, mit dem sie ihr Leben weiterführen konnte.

Trotz ihrer fehlenden Erfahrung entschied sie sich bewusst für einen grossen Hund. Sie plante lange Spaziergänge und hatte genug Platz in ihrem Haus und Garten.

Um besser mit der Sturheit des Sennenhundes umgehen zu können, besuchte sie sogar obligatorische sowie freiwillige Erziehungskurse. Verletzen wollten sie den Hund laut eigenen Aussagen nicht.

Bezirksgericht
Das Bezirksgericht Winterthur. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

«Ein Projekt, das von Anfang an zum Scheitern verurteilt war»

Die Staatsanwältin bezeichnete den Kauf des Hundes als «ein Projekt, das von Anfang an zum Scheitern verurteilt war». Sie forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten und eine Busse von 1000 Franken wegen vorsätzlicher Tierquälerei.

Der Verteidiger plädierte auf eine bedingte Geldstrafe wegen fahrlässiger Tierquälerei. Er argumentierte, dass die Frau mit der Situation überfordert und krank gewesen sei.

Das Gericht entschied, dass die Rentnerin zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 140 Franken (18'200 Franken) verurteilt wird. Zudem erhält sie eine Probezeit von zwei Jahren und eine Busse von 1'400 Franken. Auch wurden ihr Gerichtsgebühren in Höhe von 1'800 Franken auferlegt.

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