Eine Rentnerin muss sich Montag, vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten, weil sie ihren Sennenhund im Rahmen einer «Bestrafungsaktion» behandelt hat.
Am Bezirksgericht Winterthur muss sich ein 28-Jähriger wegen der Tötung eines Kleinkinds verantworten. (Archivbild)
Rentnerin steht vor Gericht wegen Tierquälerei. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI
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Wegen einer «Bestrafungsaktion» für ihren Sennenhund steht heute Montag eine 68-jährige Rentnerin vor dem Bezirksgericht Winterthur. Sie hatte die Leine ihrer Hündin an der Schliessöse ihres Kofferraums befestigt – und fuhr los. Der Hund wurde mitgeschleift.

Die Sennenhündin hatte sich nach einem Spaziergang im April 2023 offenbar geweigert, ins Auto zu steigen. Um ihr die Flausen auszutreiben, griff die Hundehalterin zu einer «Bestrafungsaktion». Sie befestigte die Leine ihres Hundes am Kofferraum ihres Autos und fuhr mit einer Geschwindigkeit von 10 bis 20 km/h los.

Die Hündin musste auf der rauen Teerstrasse hinterherrennen. Irgendwann konnte sie mit dem Tempo des Autos aber nicht mehr mithalten, worauf es sie überschlug und sie mitgeschleift wurde, bis sie sich aus dem Brustgeschirr befreien konnte.

Schwere Verletzungen als Folge

Das Resultat dieser «Erziehungsmassnahme» waren blutige Pfoten, gesplitterte Krallen und mehrere Wunden, die genäht werden mussten. Die Staatsanwaltschaft fordert für die knapp 68-Jährige wegen Tierquälerei eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie eine Busse von 1000 Franken.

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