Ein Mann wollte Waren für knapp 9 Franken aus einem Zürcher Coop klauen und wurde erwischt. Zwei Monate sass er deshalb in Haft. Nun erhält er 10'800 Franken.
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Der Vorfall ereignete sich in einem Coop-Supermarkt am Zürcher Bahnhof Enge. (Symbolbild) - Nau.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Weil er Waren im Wert von knapp 9 Franken klauen wollte, kam ein Franzose ins Gefängnis.
  • Er soll den Ladendetektiv bei seinem Klau-Versuch tätlich angegriffen haben.
  • Das Gericht sah die Sache anders und sprach dem Beschuldigten eine hohe Genugtuung zu.
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Weil er Waren für knapp 9 Franken aus einem Zürcher Coop klaute, musste ein Franzose rund zwei Monate ins Gefängnis.

Nicht wegen des Diebstahls selbst kam er jedoch in Untersuchungshaft: Er soll bei seiner Flucht einen Ladendetektiv tätlich angegriffen haben, warf ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Von diesem Vorwurf sprach ihn das Bezirksgericht Zürich am Montag nun allerdings frei, berichtet der «Tagesanzeiger».

Es verurteilte den 44-Jährigen aber für den Diebstahl zu einer Geldstrafe von 300 Franken. Mit drei der Tage, die er in U-Haft verbrachte, ist diese Busse bereits abgegolten. Für die restlichen 54 Tage wird der Mann zudem entschädigt: mit einer Genugtuung von 10'800 Franken.

Detektiv wirft Dieb Tritte und Faustschläge vor

Der Vorfall ereignete sich im August in der Zürcher Coop-Filiale am Bahnhof Enge. Einen Bio-Milchdrink, Scheibenkäse und eine Flasche Rivella im Wert von 8.85 Franken wollte der Franzose mitgehen lassen.

Dieb Coop Zürich
In diesem Supermarkt am Zürcher Bahnhof Enge kam es zu der Auseinandersetzung zwischen Ladendieb und Detektiv. - Open Street Map

Als er den Supermarkt verliess, wurde er vom Ladendetektiv gestoppt. In der folgenden Konfrontation eskalierte die Situation.

Was genau passierte, darüber gibt es zwei Versionen: Während der Detektiv von Tritten und Faustschlägen sprach, die der Dieb austeilte, fühlte sich dieser vom Detektiv zu hart attackiert.

Gericht: Detektiv handelte «übermotiviert» und unangemessen

Das Gericht schenkte letztlich den Aussagen des Diebes mehr Glauben. Der Beschuldigte habe sich bei seinen Ausführungen – im Gegensatz zum Ladendetektiv – stringent gezeigt. Zudem habe letzterer sich bei seinem Einsatz vor Ort «übermotiviert» gehandelt.

Der Beschuldigte blieb dem Gerichtstermin fern. Er leide an einer Art Verfolgungswahn, hiess es vor Gericht. Dieser könnte auch der Ausschlag für seine Reaktion gegenüber dem Ladendetektiv gewesen sein.

Sind die Strafen für Ladendiebstahl zu hart?

Der Mann wurde letztendlich vom Raubvorwurf freigesprochen und wegen geringfügigen Diebstahls verurteilt. Da, wie bereits erwähnt, die Strafe schon abgegolten wurde, wurde er unverzüglich aus der Haft entlassen.

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